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Medina-Report im EU-Parlament: Netzfilter durch die Hintertür?

Am 12. März soll das EU-Parlament über den sog. Medina-Report abstimmen. In diesem Papier unterbreiten die Abgeordneten der Kommission und dem Rat ihre Vorschläge für eine „Harmonisierung des Urheberrechts“. Der aktuelle Entwurf fordert u.a. die Einführung von Internet-Sperrungen und Filtersystemen. Das kommt bekannt vor? Zurecht. Denn diese Maßnahmen waren bereits Bestandteil des „Telekom-Pakets“; hier hatten die Parlamentarier das französische Modell jedoch abgelehnt. Es sieht vor, denjenigen den Internet-Anschluss sperren zu lassen, die wiederholt Urheberrechte im Netz verletzen. Nun steht das Konzept doch wieder zur Debatte.
Einführung von Filtern durch die Hintertür?

Der Report beschäftigt sich allgemein mit dem Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Insbesondere geht er auf die Schrankenbestimmungen und die Umsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ein. Die kritischen Bestimmungen finden sich unter den Punkten 42 ff.:

„[Das Europäische Parlament] ist der Auffassung, dass die Piraterie auf mehreren Ebenen bekämpft werden muss: durch Schulung und Prävention, Ausbau legaler digitaler Angebote und Zugriffsmöglichkeiten auf diese, Zusammenarbeit und strafrechtliche Sanktionen;
[…] unterstützt, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten Mechanismen zur Durchsetzung des Urheberrechts im Internet auf Veranlassung der Rechteinhaber und unter schrittweisem Vorgehen eingerichtet werden;
[…] befürwortet die Einführung und Nutzung neuer, frei verfügbarer und herunterladbarer EU-Internettechnologien zur Identifizierung und Wiedererkennung von Werken und unterstützt die bereits existierenden, damit raubkopierte Produkte leichter von legalen Produkten unterschieden werden können;
[…] fordert zu Überlegungen über die Verantwortung von Internetprovidern bei der Bekämpfung von Piraterie auf [und] fordert die Zusammenarbeit mit Internetprovidern im Bereich der Vorbeugung und Bekämpfung von elektronischer Piraterie;“

Solche Technologien, die automatisch zwischen Original und Raubkopie unterscheiden sollen, zielen auf eine Filterung des Internetverkehrs ab. Und die Einbindung der Acces-Provider in den „Kampf gegen die Piraterie“ scheint ganz im Sinne des „Three strikes and you’re out“-Modells gemeint zu sein. Beide Maßnahmen liegen im Interesse der Musikindustrie. Und diesemal hat sie gute Chancen, ihrem Ziel ein Stück näher zu kommen. Denn die Abstimmung ist ohne Diskussion und Abänderungsmöglichkeit geplant. Laut Futurezone soll das Telekom-Paket in der gleichen Sitzung beschlossen werden. Und auch hier diskutiert das Europäische Parlament, Internet-Anbieter mit mehr Befugnissen auszustatten: Unter dem Stichwort „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ soll es ihnen möglich gemacht werden, in großem Umfang Kommunikationsdaten aufzuzeichnen.

Absage an Open Access?

Doch nicht nur die Musikindustrie scheint sich durchgesetzt zu haben; der Medina-Report betont auch die Bedeutung von Verlagen. In den Punkten 29 ff. ist zwar von digitalen Bibliotheken die Rede – aber es wird doch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man an den bisherigen Strukturen der Informationsverbreitung festhalten möchte: Mit einer Förderung des kostenlosen Zugangs (Open Access) zu Wissen, das (auch) mit öffentlichen Mitteln produziert wurde, ist demnach nicht zu rechnen:

„[Das Europäische Parlament] vertritt die Auffassung, dass bei der Digitalisierung von Werken das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte geachtet werden müssen und die Digitalisierung nicht im Widerspruch zur normalen Verwertung der Werke im Internet stehen darf, insbesondere, was die erzielten Einnahmen aufgrund des Rechts, der Öffentlichkeit Werke zugänglich zu machen, betrifft;
[…] ist der Auffassung, dass die Schaffung online zugänglicher digitaler Bibliotheken mithilfe groß angelegter Digitalisierungsprojekte mit der vollen Zustimmung der Inhaber der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte auf Basis freiwillig ausgehandelter Vereinbarungen erfolgen muss;
[…] ist der Ansicht, dass die Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft auf freiwilliger Basis Lizenzregelungen mit den Verlagen treffen sollte, um den Zugang zu Werken zu Unterrichts- und Forschungszwecken zu fördern; nimmt jedoch insbesondere Kenntnis von dem Wert, den Fachzeitschriften als Schlüsselfaktoren im Peer-Review-Verfahren zur Validierung der Ergebnisse der akademischen Forschung haben, und von der Tatsache, dass deren finanzielles Überleben von zahlenden Abonnenten abhängt;“

Überhaupt wird streng an den bisherigen Schranken festgehalten. Kritiker führen an, die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft würden aber vielmehr ein Überdenken des traditionellen Systems erfordern. So besteht der Medina-Report weiterhin auf der Anwendung des „Drei-Stufen-Tests“ (Punkt 31); dieser nennt die Voraussetzungen, unter der das Urheberrecht zugunsten von Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Er wurde erst letztes Jahr vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht als „übertrieben eng und restriktiv“ heftig kritisiert. Bürgerrechtsorganisationen wie „La Quadrature du Net“ rufen deshalb dazu auf, den Medina-Report abzulehnen.

Zum „Bericht über die Perspektiven des Urheberrechts in der EU“.

, Telemedicus v. 05.02.2009, https://tlmd.in/a/1150

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