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Medienwächter verbieten „5-Millionen-SKL-Show“

Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel

Wie einem Bericht der SZ zu entnehmen ist, hat die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Ausstrahlung der nächsten „5-Millionen-SKL-Show“ untersagt. Die Show verstoße gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Der Fall sei eindeutig, bei der SKL handele es sich um den Sponsor dieser Sendung.
Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, habe das bayerische Innenministerium zwar zuvor mitgeteilt, das die Show im Lichte der neuen Vorschriften „grundsätzlich zulässig“ sei, und es lediglich einiger Änderungen bedürfe:

Das Innenministerium vertrat den Standpunkt, bei der Show handele es sich nicht um Werbung, sondern um einen „redaktionellen Programmteil“. Inhalt der Sendung sei die „offizielle Ziehung“ der Gewinner. Jauch erwähne lediglich zu Beginn der Show kurz, dass die Kandidaten Besitzer eines SKL-Loses seien. Danach werde die Lotterie, abgesehen vom SKL-Schriftzug, „grundsätzlich nicht zum Werbegegenstand der weiteren Sendung“ gemacht. Gewisse Bezüge zur SKL seien „unvermeidlich“.

Die NLM teilte diese Auffassung indes nicht: Im Hinblick auf das „Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel“ sei die Sendung nicht mehr zulässig. Die SZ zur derzeitigen Gefechtslage:

RTL teilte auf Anfrage mit, „aufgrund der aktuellen Rechtslage haben wir die SKL-Show aus der Planung genommen.“ Für die SKL erklärte deren Chef Gerhard Rombach, es handele sich um ein laufendes Verfahren. „Wir prüfen das weitere Vorgehen und wollen uns derzeit nicht dazu äußern.“ Unterstützung bekommt die SKL von den Bundesländern, den Trägern der Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL). Die SKL wird gemeinsam von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen veranstaltet.

Zum Bericht der Süddeutschen Zeitung.

, Telemedicus v. 17.07.2008, https://tlmd.in/a/896

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