Geringe Produktionskosten verbunden mit hohen Marktanteilen – Pokersendungen haben durchaus ihre Reize für die Fernsehsender. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet, schaltet sich jetzt aber die Medienaufsicht ein: Dem DSF und dem Vierten sollen dieser Tage offizielle Beanstandungen zugestellt werden. Neben dem Verdacht der Schleichwerbung kritisiere die „Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz“ (GSPWM), dass die Sponsoren von Sendungen dieser Art regelmäßig auch innerhalb der Formate Reklame schalteten. Dies sei zwar mittlerweile allgemein üblich, formell in Deutschland aber nach wie vor untersagt. Ohnehin, so zumindest ein Sprecher der Gemeinsamen Stelle zur SZ, existierten diese Sendungen offenbar nur um Reklame für Internet-Pokerangebote wie „Pokerstars“ oder „Partypoker“ zu machen. Die SZ weiter:
Tatsächlich betreiben die Poker-Sendungen so etwas wie Dauerwerbung. Beim DSF zum Beispiel ist in den derzeit morgens zwischen sechs und acht Uhr gezeigten Sendungen ein Hinweis auf den Internet-Poker-Anbieter Partypoker.net permanent präsent, weil das entsprechende Logo den Spieltisch schmückt. Wann immer der Geber seine Karten aufdeckt, platziert er sie sorgfältig unter dem Schriftzug. Der Sender könnte sich zwar damit rausreden, dass es sich um „vorgefundene Werbung“ handele, auf die man keinen Einfluss habe (vergleichbar mit der Bandenwerbung in Fußballstadien); trotzdem halte man bei der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM), angesiedelt bei der Düsseldorfer Landesanstalt für Medien (LfM), „die Anzahl der Placements für frappierend.
Man sehe in Reklame dieser Art nicht nur eine Suchtgefahr, sondern auch eine gewisse Jugendgefährdung. Die Rede ist von einer Art Einstiegsdroge ins Glücksspiel. Nach Ansicht der LfM seien etwaige Gratis-Websites nur „ein Lockvogelangebot für die Bezahlplattform: Sobald man sich registriert hat, kommt kurz drauf auch die Einladung für die kostenpflichtige Website“. Aufgrund ihres Präzedenzcharakters seien die ausgesprochen Beanstandungen allerdings nicht mit Bußgeldern verbunden.