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Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nimmt Arbeit auf

Nach nicht enden wollenden Querelen zwischen den politischen Parteien hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) am 28.02.07 schließlich doch ihre Arbeit aufgenommen. Hervorgegangen ist sie aus einer Fusion der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) auf Grundlage des Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein.

Ausgewiesenes Ziel der Fusion ist die Stärkung der beiden Medienstandorte. Als Regulierungsbehörde nimmt die MA HSH u.a. die gesetzlich vorgesehenen Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen für den privaten Rundfunk in der Region wahr. Neben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg handelt es sich um die bisher einzige fusionierte Medienaufsichtsbehörde in Deutschland.
Dabei wurde zwischenzeitlich auch ein Scheitern der Verhandlungen nicht ausgeschlossen: Insbesondere die SPD im Kieler Landtag bemängelte energisch den ihrer Meinung nach schwindenden Einfluss Schleswig-Holsteins in der Gemeinschaftseinrichtung. Außerdem soll die geplante finanzielle Ausstattung der neuen Anstalt zunächst unzureichend gewesen sein. Darüber hinaus herrschte Uneinigkeit hinsichtlich der jetzt ebenfalls fusionierten Filmförderung. Zwar gab es der FAZ (25.01.2007) zufolge auch bei den Christdemokraten einige Bedenken, diese wurden aber nur hinter vorgehaltener Hand geäußert, um eine Beschädigung des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen zu vermeiden. Erst im letzten Augenblick konnten Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident (beide CDU) mit einem Änderungsstaatsvertrag die Wogen glätten und ein PR-Desaster verhindern. Die Hamburger Bürgerschaft hat den Änderungen bereits zugestimmt, Schleswig-Holstein soll noch im März nachziehen.

Hinsichtlich des Grundsatzes der Staatsferne des Rundfunks sorgt der Staatsvertrag jedoch für verfasssungsrechtliche Irritationen: Nach § 45 Abs. 2 MStV Hamburg/Schleswig-Holstein dürfen bei den Sitzungen des Aufsichtsgremiums (Medienrat) jederzeit Vertreter der Landesregierungen anwesend sein, denen darüber hinaus auch ein Rederecht garantiert wird. Zumindest dem Medienwissenschaftler Hans J. Kleinsteuber von der Universität Hamburg ist diese Regelung nach Angaben der SZ vom 15.02.2007 mehr als nur unverständlich: Er kritisiert die unerträgliche Regierungsnähe des Aufsichtsgremiums und die Bestrebungen, die Autonomie der Rundfunkaufsichtsgremien auszuhöhlen. Zwar zeigt sich auch die SPD wenig begeistert über diesen Passus, aber: Das Thema habe nicht im Vordergrund gestanden, so Peter Eichstädt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, zur Süddeutschen Zeitung.

Diese Klärung dieser Fragestellung war wohl auch nicht ganz so wichtig wie der Streit um die Beteiligung der Schleswig-Holsteiner an jährlich zwei Kieler Tatort-Folgen: Die Meinungsverschiedenheiten diesbezüglich wurden im Rahmen der Nachverhandlungen geklärt.

Zur Homepage der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)

, Telemedicus v. 06.03.2007, https://tlmd.in/a/87

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