Nicht nur der RBB und der BR haben mit Finanzproblemen zu kämpfen (Telemedicus berichtete), auch beim MDR stehen die Zeichen auf Sturm. Neben den zu erwartenden Einnahme-Ausfällen, bedingt durch den Umstand, dass eine Vielzahl der gebührenbefreiten Hartz IV-Empfänger im Sendegebiet wohnen, sieht sich die Rundfunkanstalt durch steuerliche Probleme bedroht.
Wie DWDL unter Berufung auf die Tageszeitung „Dresdner Neueste Nachrichten“ berichtet, habe der MDR Steuernachzahlungen in Höhe von 130 Millionen Euro zu leisten. Bescheide des Finanzamts Leipzig seien bereits ergangen. Konkret geht es um die Werbeeinnahmen aus den Jahren 1995 bis 1998, deren Besteuerung durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2001 und einen Beschluss im darauf folgenden Jahr rückwirkend bis 1995 geändert wurde.
MDR-Indendant Udo Reiter, so der Mediendienst DWDL, hat angesichts der drohenden Steuernachzahlungen rechtliche Schritte in die Wege geleitet:
Nachdem klar war, dass eine Einigung im Kompromisswege nicht erzielt werden konnte, wurden die normalen verfahrensrechtlichen Schritte vorgenommen. Die Finanzverwaltung hat auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung Bescheide erlassen, gegen die der MDR Einspruch eingelegt hat. Nach einer ablehnenden Einspruchsentscheidung durch die Finanzverwaltung hat der MDR Klage vor dem sächsischen Finanzgericht eingereicht