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Maas: BND und NSA sollen bei „Fake News“-Bekämpfung helfen

Hinweis: Dieser Artikel erschien auf Telemedicus am 1. April. 😉

Das Bundesjustizministerium unter Minister Heiko Maas hat vergangenen Freitag ein „Weißbuch Fake News“ vorgestellt, das beschreibt, wie Falschnachrichten im Internet noch besser bekämpft werden sollen. Hintergrund sind Befürchtungen, andere Staaten könnten versuchen, mittels der gezielten Verbreitung von Falschnachrichten die kommende Bundestagswahl zu manipulieren.
Das „Weißbuch Fake News“ ist brisant: Die Bundesregierung will zur besseren Absicherung gegen solche Manipulationsversuche die Kompetenzen des Auslandsgeheimdienstes BND ausweiten. Dazu sollen auch dessen Kompetenzen zur Kooperation mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA ausgeweitet werden – eine Behörde, die sich derzeit ohnehin intensiv mit Fake News beschäftigen muss. Und mittels eines parlamentarischen Tricks soll dies bereits in wenigen Wochen im geltenden Recht verankert werden.

Den politischen Hintergrund der neuen Initiative erklärt das Bundesjustizministerium wie folgt:

„Die Hacking-Angriffe auf den deutschen Bundestag haben gezeigt, dass auch in Deutschland die Gefahr besteht, dass ausländische Mächte versuchen, in Deutschland Wahlen zu manipulieren. Der Bundesregierung liegen geheimdienstliche Erkenntnisse vor, dass bereits Versuche unternommen worden sind, Wähler unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Wahl einer bestimmten Partei zu bewegen. Auch für die Zukunft ist von einer manifesten Gefahr für die demokratische Meinungsbildung in Deutschland auszugehen.”

Maßnahmenpaket gegen Fake News und Social Bots

Um diese Gefahr einzudämmen, schlägt das Bundesjustizministerium ein „Maßnahmenpaket“ vor, über das die Gefahr eingegrenzt werden soll:

  • Der Bundesnachrichtendienst soll durch eine Erweiterung des BND-Gesetzes ermächtigt werden, gezielt auch „Versuche ausländischer Mächte, die öffentliche Meinungsbildung durch unsachgemäße Einflussnahme zu manipulieren“ abzuwehren. Zu diesem Zweck darf der BND Daten aus inländischen Telekommunikationsnetzen ableiten und vollautomatisch auf bestimmte Suchbegriffe durchsuchen, die auf „Fake News“ hindeuten.
  • Um dem BND eine angemessene Ressourcenausstattung zu ermöglichen, werden dessen Kompetenzen bei der Kooperation mit dem amerikanischen Nachrichtendienst NSA verbessert. Dazu wörtlich das Weißbuch: „Erfahrungen in der Geheimdienstkooperation haben gezeigt, dass die NSA bereit ist, Auswertungsressourcen bereitzustellen, dafür aber im Gegenzug die Lieferung von geheimdienstlichen Erkenntnissen erwartet. Deshalb wollen wir dem Bundesnachrichtendienst gestatten, in Deutschland erhobene Datenverkehre bei der NSA gegen zusätzliche Auswertungs-Software einzutauschen. Grundrechte von Deutschen werden dadurch nicht beeinträchtigt, da durch Filtermechanismen sichergestellt ist, dass die innerdeutschen Telekommunikationsverkehre vorher ausgefiltert werden.“ Außerdem dürfen die Daten nur überlassen werden wenn, Zitat, „eine Verwendung der Daten sichergestellt ist, die rechtsstaatlichen oder betriebswirtschaftlichen Prinzipien entspricht“ (Weißbuch Fake News, S. 5).
  • Als weitere Maßnahme kündigt das Justizministerium an, sogenannte „Social Bots“ für rechtswidrig zu erklären. „Schon jetzt verstößt der Einsatz von Social Bots gegen eine Vielzahl von Vorschriften“, erklärt das Weißbuch. Das Gesetz soll deshalb keine Verbote ausweiten, sondern nur die Durchsetzung dieser Verbote verbessern. Als „Social Bots” gelten demnach „sämtliche Programme, die einer automatisierten Meinungsäußerung dienen”. Zur Umsetzung will das Ministerium den bereits vor einigen Wochen präsentierten Entwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ noch etwas ausweiten: Die Anbieter sozialer Netzwerke sollen dazu verpflichtet werden, Social Bots automatisch zu erkennen und zu blockieren. Dazu sollen sie laut Eckpunktepapier verpflichtet werden, „algorithmusbasierte Technologien nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“ einsetzen. Außerdem soll auch der BND die Aufgabe haben, den Anbietern der sozialen Netzwerke solche „Social Bots“ zu melden. Das soziale Netzwerk muss diese dann innerhalb von 24 Stunden blockieren und dem BND die Nutzungsdaten für weitere Ermittlungen überlassen. Falls über die Voraussetzungen dieser Sperrpflicht Zweifel bestehen, kann das Social Network vorab eine Entscheidung des Amtsgericht Pullach einholen.

Die Überlegungen des Bundesjustizministeriums sind brisant. Zwar sind viele Ideen in ähnlicher Form bereits diskutiert worden. Allerdings ist fragwürdig, ob die neuen Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Das neue Gesetz ist ein skandalöser Ausbund an rechtsstaatlicher Zumutung,“ kommentiert bereits der Rechtsanwalt Prof. Niko Hurtig im CR-Blog. Der Berliner Strafrichter Rolf Meierbuer kommentierte demgegenüber, es gehe nun erst einmal darum, den Entwurf „unaufgeregt“ zu analysieren. In dem neuen Eckpunktepapier seien gute Ideen enthalten, es gebe aber auch Verbesserungsbedarf.

Das Blog Netzpolitik.org zeigt sich demgegenüber kritisch:

„Die Vorstellungen des Bundesjustizministeriums würden starke Eingriffe in die Meinungsfreiheit bedeuten. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hätte uns eigentlich bereits zugespielt werden sollen. Komischerweise kam die E-Mail von unserem Informanten nie an.”

Auch die AfD meldete sich mit einer Stellungnahme bei Twitter zu Wort:

Ob noch viel Zeit für detaillierte Stellungnahmen bleibt, ist allerdings fraglich. Da der Bundestag vor der kommenden Bundestagswahl nur noch wenige Sitzungstermine hat, müssen die neuen Vorschläge im Eilverfahren durch das Parlament gebracht werden.

Um das Verfahren zu beschleunigen, hat sich das Bundesjustizministerium eine besondere Strategie überlegt: Anstatt als Regierungsentwurf verabschiedet zu werden, sollen die neuen gesetzlichen Regelungen in den bereits laufenden Gesetzgebungsprozess zum „Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ eingespeist werden. Mit dem Entwurf sind derzeit verschiedene Ausschüsse im Bundestag befasst. „Wir müssen sowieso das halbe Gesetz ändern“, so kommentierte es der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling. Da könne der Ausschuss diesen Punkt gleich auch noch mitnehmen. Der Entwurf des neuen „EU-BDSG-Datenschutz-Anpassungs- und DSGVO-Umsetzungs- sowie Fake News-Bekämpfungsgesetzes (EU-BDSG-Anp-DS-GVO-UmSG-FaNe-BekG) soll bereits in den kommenden Wochen verabschiedet werden.

Zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (PDF).

Natürlich haben Sie es längst bemerkt: Dieser Artikel war unser diesjähriger Aprilscherz. An den angeblichen Plänen des Bundesjustizministerium ist nichts dran. Hoffen wir jedenfalls.
, Telemedicus v. 01.04.2017, https://tlmd.in/a/3185

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