Hinweis: Dieser Artikel erschien auf Telemedicus am 1. April. 😉
Das Bundesjustizministerium unter Minister Heiko Maas hat vergangenen Freitag ein „Weißbuch Fake News“ vorgestellt, das beschreibt, wie Falschnachrichten im Internet noch besser bekämpft werden sollen. Hintergrund sind Befürchtungen, andere Staaten könnten versuchen, mittels der gezielten Verbreitung von Falschnachrichten die kommende Bundestagswahl zu manipulieren.
Das „Weißbuch Fake News“ ist brisant: Die Bundesregierung will zur besseren Absicherung gegen solche Manipulationsversuche die Kompetenzen des Auslandsgeheimdienstes BND ausweiten. Dazu sollen auch dessen Kompetenzen zur Kooperation mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA ausgeweitet werden – eine Behörde, die sich derzeit ohnehin intensiv mit Fake News beschäftigen muss. Und mittels eines parlamentarischen Tricks soll dies bereits in wenigen Wochen im geltenden Recht verankert werden.
Den politischen Hintergrund der neuen Initiative erklärt das Bundesjustizministerium wie folgt:
„Die Hacking-Angriffe auf den deutschen Bundestag haben gezeigt, dass auch in Deutschland die Gefahr besteht, dass ausländische Mächte versuchen, in Deutschland Wahlen zu manipulieren. Der Bundesregierung liegen geheimdienstliche Erkenntnisse vor, dass bereits Versuche unternommen worden sind, Wähler unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Wahl einer bestimmten Partei zu bewegen. Auch für die Zukunft ist von einer manifesten Gefahr für die demokratische Meinungsbildung in Deutschland auszugehen.”
Um diese Gefahr einzudämmen, schlägt das Bundesjustizministerium ein „Maßnahmenpaket“ vor, über das die Gefahr eingegrenzt werden soll:
Die Überlegungen des Bundesjustizministeriums sind brisant. Zwar sind viele Ideen in ähnlicher Form bereits diskutiert worden. Allerdings ist fragwürdig, ob die neuen Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Das neue Gesetz ist ein skandalöser Ausbund an rechtsstaatlicher Zumutung,“ kommentiert bereits der Rechtsanwalt Prof. Niko Hurtig im CR-Blog. Der Berliner Strafrichter Rolf Meierbuer kommentierte demgegenüber, es gehe nun erst einmal darum, den Entwurf „unaufgeregt“ zu analysieren. In dem neuen Eckpunktepapier seien gute Ideen enthalten, es gebe aber auch Verbesserungsbedarf.
Das Blog Netzpolitik.org zeigt sich demgegenüber kritisch:
„Die Vorstellungen des Bundesjustizministeriums würden starke Eingriffe in die Meinungsfreiheit bedeuten. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hätte uns eigentlich bereits zugespielt werden sollen. Komischerweise kam die E-Mail von unserem Informanten nie an.”
Auch die AfD meldete sich mit einer Stellungnahme bei Twitter zu Wort:
Ob noch viel Zeit für detaillierte Stellungnahmen bleibt, ist allerdings fraglich. Da der Bundestag vor der kommenden Bundestagswahl nur noch wenige Sitzungstermine hat, müssen die neuen Vorschläge im Eilverfahren durch das Parlament gebracht werden.
Um das Verfahren zu beschleunigen, hat sich das Bundesjustizministerium eine besondere Strategie überlegt: Anstatt als Regierungsentwurf verabschiedet zu werden, sollen die neuen gesetzlichen Regelungen in den bereits laufenden Gesetzgebungsprozess zum „Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ eingespeist werden. Mit dem Entwurf sind derzeit verschiedene Ausschüsse im Bundestag befasst. „Wir müssen sowieso das halbe Gesetz ändern“, so kommentierte es der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling. Da könne der Ausschuss diesen Punkt gleich auch noch mitnehmen. Der Entwurf des neuen „EU-BDSG-Datenschutz-Anpassungs- und DSGVO-Umsetzungs- sowie Fake News-Bekämpfungsgesetzes (EU-BDSG-Anp-DS-GVO-UmSG-FaNe-BekG) soll bereits in den kommenden Wochen verabschiedet werden.
Zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (PDF).