Nach einem Bericht von Spiegel Online hat RTL eine einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber Unity Media erwirken können. Der TV-Sender setze sich damit gegen ein neues Logo von Unity Media zur Wehr, welches nach Ansicht von RTL dem eigenen Senderlogo zum Verwechseln ähnlich sehe, so Spiegel Online weiter. Bislang hat keiner der Beteiligten diesen juristischen Vorgang bestätigt.
Ein solcher Unterlassungsanspruch von RTL gegenüber Unity Media lässt sich unter anderem auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG stützen.