Das Mainzer Medieninstitut ist ein Verein, der am Medienstandort Mainz als Kompetenz- und Beratungszentrum fungiert. Neben Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Gutachten bietet das Institut in Kooperation mit der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz einen Weiterbildungsstudiengang zum Medienrecht an. Die Absolventen tragen den Titel „Masters of Laws“.
Rechtsgebiete
Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert.
Folgende Hauptveranstaltungen müssen belegt werden:
• Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
• Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
• Recht der Wort- und Bildberichterstattung
• Rundfunkrecht
• Telemedien, Internetrecht
• Telekommunikationsrecht
• Wettbewerbs- und Werberecht
• Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
• Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
• Film- und Fernsehvertragsrecht
• Titelschutz und Markenrecht
Einer weiteren Spezialisierung und Vertiefung dienen außerdem zahlreiche Wahlmodule und ein Seminar.
Studienverlauf
Das Studium dauert mindestens zwei Semester und beginnt jährlich zum Wintersemester. Es müssen die oben genannten Pflichtkurse, zudem einige Wahlkurse sowie ein Seminar absolviert werden. Außerdem muss eine Masterarbeit im Bereich des Medienrechts angefertigt werden.
Unter den Dozenten finden sich Professoren der Universität Mainz sowie auswärtige Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis.
Kosten
Wer den LL.M. in zwei Semestern durchzieht, zahlt eine Grundgebühr von 1.900 € pro Semester. Für jedes weitere Semester beträgt die Gebühr 950 €. Die Prüfungsgebühr für die Masterarbeit beträgt 500 €.
Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studium erfordert zum einen das erste juristische Staatsexamen (bzw. vergleichbarer juristischer Abschluss). Außerdem müssen sechs Monate Berufserfahrung im Medien- ode Rechtsbereich nachgewiesen werden; hierzu zählt bereits die
Referendariatszeit. Ausnahmsweise können auch Interessierte anderer Fachrichtungen teilnehmen.
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für das nächste Semester läuft am 1. Juni ab. Ausgewählt wird nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Besonderheiten
Alle Veranstaltungen werden turnusmäßig abgehalten. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Studium flexibel zu verlängern und berufsbegleitend zu studieren. Gefördert wird das berufsbegleitende Studium auch dadurch, dass die meisten Veranstaltungen blockweise und von Donnerstag/Freitag bis Samstag, bzw. erst ab dem Nachmittag stattfinden. Man muss allerdings die zusätzlich anfallenden Gebühren in Kauf nehmen (siehe oben).