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LL.M. zum Informationsrecht in Düsseldorf

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet einen LL.M.-Studiengang zum Informationsrecht an. Durchgeführt wird die zwei-semestrige Ausbildung von der „Düsseldorf Lawschool“ (DLS), einer selbständigen Weiterbildungseinheit der Juristischen Fakultät der Düsseldorfer Universität. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird der akademische Grad eines „Master of Laws“ verliehen.
Rechtsgebiete

Das Informationsrecht fügt sich nicht in den herkömmlichen Kanon „Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht“ ein. Es verläuft quer dazu und setzt die Fähigkeit voraus, Erkenntnisse der verschiedenen Rechtsgebiete miteinander zu verknüpfen, ähnliche Strukturen aufzudecken und neue Rechtsentwicklungen aufzugreifen.

Hauptsächlich werden folgende Rechtsbereiche unterrichtet:

• Telekommunikationsrecht
• Medienrecht
• Internetrecht
• E-Commerce-Recht

Das Studium ist so aufgebaut, dass jeder Studierende einen der drei Schwerpunktbereiche (Telekommunikationsrecht, Medienrecht oder IT-Recht) wählt. Für jeden Schwerpunktbereich müssen Pflicht- und Wahlveranstaltungen besucht werden. Teilweise kann es hier zu Überschneidungen kommen, sodass auch Rechtsbereiche aus einem eigentlich anderen Schwerpunktbereich besucht werden können.

Eine genaue Übersicht über die einzelnen fachlichen Untergliederungen der genannten Themengebiete findet sich auf der Website der DLS.

Studienverlauf

Das Studium dauert zwei Semester. Es ist so konzipiert, dass es berufsbegleitend absolviert werden kann: Die Veranstaltungen finden am Donnerstag und Freitag ab dem späten Nachmittag bis in die Abendstunden, sowie am Samstag statt.

Neben Unterrichtsveranstaltungen werden Seminare und Fallstudien angeboten, auch muss ein vierwöchiges Praktikum absolviert und eine Masterarbeit verfasst werden. Das Studium ist in vier Module aufgeteilt.

Kosten

Die Studiengebühren betragen insgesamt für beide Semester 6.000 €. Es werden unter Umständen Teilstipendien vergeben.

Studienvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist ein mindestens erstes juristisches Staatsexamen. Auch ausländischen Juristinnen und Juristen mit einem dem ersten deutschen juristischen Staatsexamen vergleichbaren Abschluss steht der Studiengang offen.

Bewerbung

Vom 1. Februar bis zum 15. Juli werden Bewerbungen für das neue Studienjahr angenommen. Die Bewerbung wird online vorgenommen.

Besonderheiten

Es besteht die Möglichkeit parallel zum LL.M. die „besonderen theoretischen Kenntnisse“ zu erwerben, die für eine Verleihung des Fachanwalts im IT-Recht erforderlich sind. Sofern hierzu gesonderte Prüfungen stattfinden, kann es sein, dass weitere Kosten anfallen.

Weitere Informationen auf der Homepage der Düsseldorf Lawschool.

Zur Artikel-Reihe „LL.M.-Studiengänge im Medienrecht“.

, Telemedicus v. 16.05.2008, https://tlmd.in/a/799

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