Nach neuestem Urteil des Landgerichts München (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) darf ProsiebenSat1 nicht mehr mit dem Onlinevideo-Rekorder Save.tv aufgezeichnet werden. Dieser ermöglichte es den Nutzern Kopien von Fernsehsendungen zu erstellen. Nach Ansicht der Münchener Richter handele es sich bei dieser Online-Aufzeichnung nicht um eine Privatkopie, die als urheberrechtliche Schranke zulässig wäre. Vielmehr verletze eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot von Save.tv nach der Entscheidung des Gerichts die Rechte der Sendeunternehmen. Ein solches Online-Angebot sei nur mit einer entsprechenden Lizenz zulässig.
Zum Beitrag bei golem.de.
Update
Save.tv hat Telemedicus kontaktiert und darauf hingewiesen, dass das Urteil des LG München noch nicht rechtskräftig ist und sie nach der Urteilsbegründung gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen werden.
Zum Statement von save.tv.