Die ehemalige Plattenfirma von Elvis Presley muss keine weiteren Vergütungsansprüche an Elvis Presley Enterprises zahlen.
Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
„Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto.“
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.