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LG München entscheidet zugunsten von Zeitungszeugen

Das LG München hat heute im Streit zwischen dem Freistaat Bayern und den Herausgebern von „Zeitungszeugen“ entschieden. In „Zeitungszeugen“ werden Nachdrucke von Berichten aus der NS-Zeit veröffentlicht. Das Land Bayern wollte diese Veröffentlichungen nun stoppen. Argument: Die Urheberrechte an den Zeitungsberichten seien nach dem Krieg auf das Land Bayern übergegangen. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München entschied nun jedoch zugunsten von „Zeitungszeugen“.
Aus der Pressemeldung:

„Der Freistaat Bayern hat keine urheberrechtlichen Ansprüche, mit denen er den Neudruck und die Verbreitung der Zeitungen „Völkischer Beobachter“ und „Der Angriff“ aus den Jahren 1933 – 1938 verbieten kann. Den „Herausgebern“ Hitler und Goebbels kommt – so die Richter der 21. Zivilkammer – mangels eigener schöpferisch Leistung kein Urheberrecht zu; soweit dem Eher-Verlag selbst nach damaligem Recht Urheberrechte zukamen, sind diese 70 Jahre nach Erstveröffentlichung der jeweiligen Zeitungen und damit für die Jahrgänge 1933 – 1938 abgelaufen. Auch Rechte an einzelnen Artikeln konnte der Freistaat Bayern nicht nachweisen: In den meisten Fällen enthalten die Artikel keine Verfasserangabe und sind daher ebenfalls für die Jahrgänge 1933 – 1938 abgelaufen. Soweit die Artikel mit Verfasserangaben versehen sind, war nicht zu klären, ob der Verlag jeweils das Recht erworben hatte, den Artikel über siebzig Jahre nach Veröffentlichung noch einmal nachzudrucken.“

Ein Freibrief ist diese Entscheidung für „Zeitungszeugen“ jedoch nicht. Für Zeitungsberichte ab 1939 ist die Frist von 70 Jahren nämlich noch nicht abgelaufen.

Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor.

Die Pressemeldung des LG München.

Telemedicus ausführlich zu den Hintergründen.

, Telemedicus v. 25.03.2009, https://tlmd.in/a/1225

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