Telemedicus

, von

LG Köln: Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig

Die Veröffentlichung von eigenen Bewerbungsfotos im Internet, die von einem Fotostudio angefertigt wurden, ist urheberrechtswidrig. Das stellte das LG Köln im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fest. Ein Rechtsanwalt hatte in einem Fotostudio Bewerbungsfotos anfertigen lassen und diese auf seine Internetseite gestellt. Zu Unrecht, wie das Gericht bereits Ende letzten Jahres feststellte.

Zwar hatte der Anwalt erwähnt, er wolle die Fotos auch „online“ nutzen. Die Veröffentlichung der Fotos falle jedoch nicht darunter, so die Kölner Richter:

[…] liegt indes die Auslegung näher, dass der Verfügungsbekl. das Lichtbild für Bewerbungen, auch Onlinebewerbungen, an einzelne Arbeitgeber verwenden wollte, um mittels dieser Bewerbungen seine Beraterdienste anzubieten und sich für Projekte zu bewerben. Letzteres ist von gänzlich anderer Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen des Lichtbilds auf der eigenen Website des Verfügungsbekl., mag dieses … in der Branche, in der der Verfügungsbekl. tätig ist, auch üblich sein. Das Wissen hierum ist jedenfalls in der Bevölkerung nicht derart verbreitet, dass ein objektiver Dritter an der Stelle der Zeugin B. die Angaben des Verfügungsbekl. dahingehend verstehen musste […].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil im Volltext.

(via LBR-Blog)

, Telemedicus v. 17.07.2007, https://tlmd.in/a/308

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory