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LG Hamburg: Weiterverkauf gebrauchter SAP-Softwarelizenzen

Trotz Erschöpfung ist keine Verschnaufpause im Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Software in Sicht. Derzeit prüft das LG Hamburg, ob der Softwarehersteller SAP den Weiterverkauf seiner Software unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von seiner ausdrücklichen Zustimmung abhängig machen darf. Geklagt hatte das Unternehmen Susansoftware, dass überschüssige SAP-Lizenzen an- und verkauft.
Nachdem der EuGH in seiner UsedSoft-Entscheidung den Weiterverkauf gebrauchter Software für grundsätzlich mit dem Urheberrecht vereinbar erklärt hat, geht der Streit nun ins Detail. So sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAP für den Fall des Weiterverkaufs gebrauchter Software einige Einschränkungen vor. Unter anderem bedarf es hierzu der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens, das sich auf diese Weise die volle Kontrolle über den Gebrauchtmarkt sichert. Ähnliches kennt man ansonsten vor allem aus dem Umfeld der Games-Industrie, die hierzu vor allem auf Onlineanbindung und personengebundene Nutzeraccounts zurückgreift.

In der ersten mündlichen Verhandlung diese Woche hat das Gericht zwei der drei beanstandeten Klauseln, darunter das Zustimmungserfordernis, als wettbewerbsrechtlich bedenklich eingestuft. Auch die Regelungen zum Zukauf sowie zur Vermessung sind betroffen. Letztere bezeichnet die externe Kontrolle über die Anzahl der Nutzer, die (gleichzeitig) Zugriff auf die Software haben.

Der Gebrauchtmarkt für Software verzeichnet nach wie vor erheblichen Zuwachs. Angesichts zu befürchtender Gewinneinbußen beim Neuverkauf verwundert es nicht, dass die (großen) Softwarehersteller bestrebt sind, diesen im Wege des (Lizenz-) Vertragsrechts zu unterbinden. Ob SAP damit im konkreten Fall damit Erfolg beschieden ist, muss nun das Gericht klären. Die Entscheidung wird für den 25. Oktober erwartet.
Mehr dazu auf heise.de.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.

, Telemedicus v. 31.08.2013, https://tlmd.in/a/2630

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