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LG Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen Musiksuchmaschine

Die deutsche Tochter des US-Musikkonzerns Warner Music hat eine einstweilige Verfügung gegen das Berliner Unternehmen Songbeat erwirkt, so ein Bericht von heute.de. Grund sei dessen gleichnamige Musiksuchmaschine, die auch urheberrechtlich geschützte Lieder schnell auffindbar und downloadbar macht: Dem Unternehmen werde daher untersagt, Musiktitel aus dem Warner-Music-Katalog weiterhin erreichbar zu machen. Die Gründer der Firma sind sich jedoch keiner Schuld bewusst, so Geschäftsführer Philip Eggersglüß:

Im Grunde beinhaltet unser Produkt nichts anderes als eine Art Google für Musik (…). Suchmaschinen werten ja auch nicht, was der User mit den gefundenen Inhalten anstellt. (…) Wir verweisen lediglich auf Inhalte, die auch ohne Songbeat im Internet verfügbar und abrufbar sind.

Zudem werde jeder Nutzer vor dem Programmstart ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musikwerke verboten ist. Zwar zeigen die Songbeat-Gründer auch Verständnis für die Sorgen der Musikindustrie, werfen ihr aber zugleich vor, neue Geschäftsmodelle zu ignorieren. Es gebe eine große Anzahl an Kooperationsmöglichkeiten. Gerade Angebote wie Songbeat seien geeignet, den Endkunden Inhalte verfügbar zu machen, ohne sie zu kriminalisieren. Man hoffe daher auf eine einvernehmliche Lösung, wolle jetzt aber zunächst die offizielle Zustellung der Verfügung abwarten.

Ausführlich zu den Hintergründen bei heute.de.

, Telemedicus v. 18.02.2009, https://tlmd.in/a/1172

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