Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“.
Rapidshare bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, kostenlos Dateien auf seine Server zu laden. Der Kunde erhält daraufhin einen Download-Link. Nur wer diesen Download-Link kennt, kann die entsprechende Datei dann herunterladen.
Erst im Oktober hatte das OLG Köln entschieden, dass Rapidshare nur begrenzt für Urheberrechtsverletzungen hafte, die durch seine Nutzer begangen werden. Dieser Ansicht folgte das LG Düsseldorf jedoch nicht. Denn der Dienst werde „nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt“ und sei zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte „besonders gut geeignet“.
Das Urteil ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Telemedicus zum Urteil des OLG Köln.
(via)
Nachtrag:
Das Urteil ist nun im Volltext verfügbar: LG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.2008, Az. 12 O 246/07.