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LG Berlin: Kein Recht auf Weiterverkauf von Spielen bei Steam

Letzte Woche haben wir zusammen mit der Humboldt Law Clinic Internetrecht von der mündlichen Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve berichtet. Hintergrund des Streits sind die AGB des Spielemarktplatzes Steam. Im Fokus steht vor allem die Frage, ob Steam es seinen Nutzern erlauben muss, dort gekaufte Spiele weiterzuverkaufen. Überraschend schnell hat das LG Berlin nun seine Entscheidung in dem Fall verkündet, wie spielerecht.de meldet.

Kein Recht zum Weiterverkauf von Steam-Spielen

Wie sich schon in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet hatte, hat das Gericht die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Valve Corp. als Betreiberin von Steam abgewiesen (Az. 15 O 56/13). Valve muss seinen Nutzern also nicht die Möglichkeit einräumen, ihre bei Steam gekauften Spiele weiterverkaufen zu können.

Die genaue Begründung ist zwar noch nicht bekannt. In der mündlichen Verhandlung hatte das LG Berlin allerdings angedeutet, die UsedSoft-Rechtsprechung des EuGH zum Weiterverkauf von Software nicht auf Computerspiele anwenden zu wollen (Hintergründe dazu hier). Diese Ansicht würde sich auch mit der Argumentation des EuGH in seiner kürzlich ergangenen Nintento-Entscheidung decken. Genaues wird man aber erst erfahren, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.

Heißes Eisen digitaler Software-Vertrieb

In jedem Fall bleibt das Thema des digitalen Vertriebs von Software und Computerspielen unglaublich heiß. Innerhalb der letzten zwei Wochen haben sich direkt oder indirekt der Europäische Gerichtshof, der BGH und nun auch das LG Berlin mit dem Thema befasst. Und doch sind noch längst nicht alle offenen Fragen geklärt. Gleichzeitig hat der Online-Vertrieb von Software eine immer größere Bedeutung. Apples AppStore, Google Play, Apps for Windows, Origin, Steam und uPlay – all diese Plattformen sind von den Rechtsfragen rund um den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz betroffen. Es lohnt sich also, das Thema weiter im Blick zu behalten.

Zum Bericht über die mündliche Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve.

, Telemedicus v. 31.01.2014, https://tlmd.in/a/2714

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