Das Landgericht Berlin hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass Markenherstellern ihren Händlern nicht untersagen dürfen, ihre Produkte als Neuware auch bei eBay anzubieten.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Klage eines Händlers statt, dem der Hersteller von „Scout“-Schulranzen den Vertrieb seiner Produkte über eBay untersagt hatte. Zuvor war der Kläger bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgreich gegen das Verbot vorgegangen. Nun stimmten die Berliner Richter auch in der Hauptsache seiner Rechtsauffassung zu.
Geklagt hatte ein Schreibwarenhändler aus Berlin. Er hielt das exklusive eBay-Verbot des Herstsellers für unzulässig, da nach seinem Dafürhalten zwischen eBay und anderen Online-Shops keinerlei Qualitätsunterschied besteht. Der Vorteil von eBay sei für ihn insbesondere das gute Suchmaschinenranking, führte er aus.
Der beklagte Schulranzenhersteller hatte dagegen argumentiert, dass eBay das Image einer „Resterampe“ habe und somit kein adaequater Handelsplatz für seine hochwertigen Markenprodukte sei. Um das Image seiner Marke „Scout“ vor Schaden zu schützen, hatte er seinen Händlern ein Vertriebsverbot für Neuware bei eBay auferlegt.
Nach übereinstimmenden Medienberichten sieht das Gericht nun ein solches Verbot von eBay-Verkäufen allerdings als wettbewerbswidrig an. Denn nach Auffassung der Richter geht es über das hinaus, was rechtlich als ein zulässiger selektiver Vertrieb anerkannt ist.
Demgegenüber hatte das Landgericht Mannheim noch im März 2008 eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Das Gericht beschäftigte sich ebenfalls mit einem Hersteller von hochpreisigen Schulranzen, der seinem Händler den Verkauf bei eBay untersagt hatte. Dabei kamen die Mannheimer Richter zu der Überzeugung, dass in einem solchen Verbot keine wettbewerbswidrige Handlung zu erkennen sei.
Die jüngste Entscheidung des Berliner Landgerichts in dieser Sache ist noch nicht rechtskräftig und liegt derzeit noch nicht als Volltext vor.
Bericht zum Urteil des LG Berlin vom 21.04.2009, Az.: 16 O 729/07 bei Spiegel Online.