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LfM: Kostenlose Broschüre „Mediennutzerschutz“

Welche Regeln gelten bei Call-in-Shows? Was tun gegen Nazi-Propaganda im Internet? Ab wann sind Gewaltdarstellungen im Fernsehen eigentlich verboten? Und wie kann ich mich beschweren, wenn ich im Fernsehen unzulässige Inhalte gesehen habe? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die kostenlose Broschüre „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
Aus dem Vorwort vom Direktor der LfM Prof. Norbert Schneider:

„Die Förderung des Mediennutzerschutzes ist eine gesetzliche Aufgabe der LfM. Sie verfolgt mehrere Ziele: Einerseits soll durch Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz erreicht werden, dass Mediennutzer sich durch kompetente und selbst bestimmte Nutzung der Medien schützen können. Andererseits sollen Mediennutzer über ihre Rechte als Rundfunkteilnehmer informiert werden – und auch darüber, wie sie diese Rechte durchsetzen können. […]

Vor diesem Hintergrund hat die LfM die vorliegende Broschüre […] erstellen lassen. Sie soll anschaulich über die wichtigsten Rechte informieren, die Hörer, Zuschauer und Internetnutzer haben und ihnen darüber hinaus Möglichkeiten vorstellen, sich auch gemeinsam […] auszutauschen.“

Die Broschüre steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung, kann aber auch kostenlos in gedruckter Form bestellt werden. Verfasst wurde der Ratgeber von Prof. Bernd Holznagel, Thorsten Ricke und Isabel Simon vom Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht der Uni Münster.

Die Broschüre „Mediennutzerschutz“ zum Download bei der LfM (PDF, 4 MB).

Zur Online-Bestellung der Printversion.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 13.05.2008, https://tlmd.in/a/790

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