Konsolidierte Version des JMStV in der Fassung des 14. RÄStV
Vorbehaltlich noch ausstehender Zustimmungsakte in einzelnen Landtagen werden ab dem 1. Januar 2011 neue Regelungen für den Jugendmedienschutz gelten. Insbesondere steht die Einführung veränderter Bestimmungen zur Kennzeichnung von Internetinhalten an. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu Beginn des kommenden Jahres.
Telemedicus bietet nun eine erste konsolidierte Fassung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zum freien Download an, die die jüngsten Änderungen berücksichtigt.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV (PDF).
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF).
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