Telemedicus

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Leitfaden: Wiederveröffentlichung älterer Publikationen

Bis 1995 war das Internet unbekannt. Zumindest aus urheberrechtlicher Sicht. Denn bis zu diesem Jahr galt die Online-Publikation als sog. „unbekannte Nutzungsart”. Daraus ergab sich ein Problem: Egal wie weitgehend ein vor 1995 geschlossener Verlagsvertrag formuliert war, konnte der Autor keine Rechte zur elektronischen Online-Zweitveröffentlichung an den Verlag übertragen. Die Online-Rechte blieben damit beim Urheber.

Im Jahr 2008 wurde deshalb § 137l UrhG eingeführt, in dem solche „Altverträge” geregelt wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten danach auch solche Nutzungsrechte als eingeräumt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt waren. Bis Ende 2008 konnten Urheber dem jedoch widersprechen.

Damals wie heute ergeben sich dadurch viele Rechtsfragen: Worauf müssen Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute achten, die damals von Autoren Rechte zur Online-Publikation eingeräumt bekommen haben? Reicht eine E-Mail-Mitteilung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Welche Fristen sind zu beachten? Was ist bei Autoren zu beachten, die im Ausland leben – oder gar verstorben sind?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich ein umfassender Leitfaden von Dr. Till Kreutzer, der bei irights.info zum Download steht.

Zum Leitfaden bei irights.info.

, Telemedicus v. 21.05.2010, https://tlmd.in/a/1761

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