Vor einigen Wochen hatte Telemedicus das letzte Mal zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Stand der Dinge war damals: Die Verlage könnten zu einer eigenen, noch zu gründenden „VG Presse” gehen – oder zur VG Wort wechseln, die bereits angekündigt hatte, dafür bereitzustehen. Einige Tage später verdichteten sich dann die Gerüchte, dass führende Verlage, vor allem der Axel Springer-Verlag, keine eigene VG Presse gründen wollen, sondern zu einer anderen Verwertungsgesellschaft wechseln: der VG Media.
Mittlerweile geben nun immer mehr Verlage bekannt, dass sie genau dies vorhaben. Die aktuellen Details nennt kress.de:
Neben Axel Springer und Hubert Burda Media wollen die Mediengruppe Madsack, die Funke Mediengruppe sowie die Unternehmensgruppe Aschendorff und die Zeitungsgruppe Ostfriesland das LSR in Zukunft über die VG Media wahrnehmen lassen und sich überdies an der Verwertungsgesellschaft beteiligen.
Diese Gruppe plant, zusammen 50% der VG-Media-Anteile zu übernehmen […]. Insider rechnen damit, dass schließlich sechs bis zehn Verlage diesen Weg mitgehen werden. Ein weiterer Kandidat für die Teilnahme ist die Verlagsgruppe Ippen („Münchner Merkur“) aus München: Es gebe noch keine endgültige Entscheidung, die Tendenz gehe aber zur VG Media, so Verleger Dirk Ippen zu kress.
Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft, der vor allem private Rundfunkprogrammveranstalter angehören. Diese haben nach dem UrhG ebenfalls ein Leistungsschutzrecht (§ 87 UrhG). Dieses Urheberrecht gilt u.a. gegenüber Kabelnetzbetreibern, die eine sog. Weitersendung vornehmen, d.h. bei Endkunden mit der Vermarktung der Programme Erlöse erzielen (§ 20b UrhG). In dieser Konstellation hat die VG Media bereits Prozesse geführt – größtenteils erfolgreich. Auch mit taktisch denkenden Rechteinhabern hat die VG Media ihre Erfahrung gemacht: 2010 war die RTL-Gruppe bei der VG Media ausgestiegen, weil sie ihre Rechte zukünftig selbst wahrnehmen wollte.
Am Montag hat die VG Wort bekanntgegeben, von ihren Gremien zur Wahrnehmung des Leistungsschutzrechtes ermächtigt worden zu sein (PDF). Kontakte zu Presseverlagen gibt es bisher aber nicht, sagt die VG Wort. Warum die Zurückhaltung der Verlage? Ein Grund mag darin liegen, dass die VG Wort im Oktober eine Niederlage vor dem OLG München kassiert hat. Grund des Rechtsstreits: Weil die VG Wort sowohl Rechte von Urhebern als auch (eingeräumte) Rechte von Verlegern vertritt, kam es zu Meinungsverschiedenheiten darüber, wer welchen Teil der Einnahmen bekommen soll. Bliebe es bei der Entscheidung des OLG München, müsste die VG Wort ihre Verteilungspraxis ändern – unter Umständen auch rückwirkend. Es ist möglich, dass viele Zeitungsverlage deshalb meinen, die VG Wort sei derzeit ein zu „heißes Eisen”.
Das heißt freilich nicht, dass die VG Wort komplett aus dem Rennen ist – einige Verlage schwanken offenbar noch. Ob diese noch zur VG Wort wechseln, das wird erst die Zukunft zeigen.
Die Themenseite zum Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
Bericht auf kress.de.