Bei Google Street View drehen sich die Streitfragen um das Datenschutzrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Alle Streitfragen? Nein! Die nordrhein-westfälische Stadt Herne hat dem Fall eine straßenrechtliche Komponente hinzugefügt. Laut DerWesten.de will sie von Google für das Befahren ihrer Straßen Sondernutzungsgebühren erheben.
Solche Gebühren werden gem. den §§ 19a; 18 StrWG NRW erhoben, wenn jemand die Straßen anders als in ihrer üblichen Verwendungsweise („Gemeingebrauch”) benutzen möchte. Dass dies bei Google Street View der Fall ist, kann bezweifelt werden: Google macht ja nichts anderes, als mit seinen Autos auf den Straßen herumzufahren.
So sieht das auch die FDP-Fraktion in Herne, die die Initiative auf den Weg gebracht hatte:
Die Chance, dass eine Gebühr von Google gezahlt wird, erscheint zwar zunächst gering (…).
Dem ist nichts hinzuzufügen.