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Kurioser Streit um Google Street View

Bei Google Street View drehen sich die Streitfragen um das Datenschutzrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Alle Streitfragen? Nein! Die nordrhein-westfälische Stadt Herne hat dem Fall eine straßenrechtliche Komponente hinzugefügt. Laut DerWesten.de will sie von Google für das Befahren ihrer Straßen Sondernutzungsgebühren erheben.

Solche Gebühren werden gem. den §§ 19a; 18 StrWG NRW erhoben, wenn jemand die Straßen anders als in ihrer üblichen Verwendungsweise („Gemeingebrauch”) benutzen möchte. Dass dies bei Google Street View der Fall ist, kann bezweifelt werden: Google macht ja nichts anderes, als mit seinen Autos auf den Straßen herumzufahren.

So sieht das auch die FDP-Fraktion in Herne, die die Initiative auf den Weg gebracht hatte:

Die Chance, dass eine Gebühr von Google gezahlt wird, erscheint zwar zunächst gering (…).

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Meldung bei DerWesten.de.

Der Beschlussantrag der FDP Herne.

, Telemedicus v. 19.07.2010, https://tlmd.in/a/1813

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