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Kunstfreiheit: Prozess um Romy-Schneider-Roman beginnt

Heute findet vor dem LG Frankfurt die erste mündliche Verhandlung um den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht“ statt. Ende Oktober kassierte der Verlag Blumenbar eine einstweilige Verfügung und durfte das Buch nur noch mit geschwärzten Passagen vertreiben.
Geklagt hatte der dritte Ehemann von Romy Schneiders verstorbener Mutter, Magda Schneider. Er warf dem Autor Olaf Kraemer vor, die Darstellungen seiner Frau entsprächen nicht der Wahrheit und verletzten damit ihr Persönlichkeitsrecht. In den beanstandeten Abschnitten wurde Magda Schneider als Hitler-Sympathisantin dargestellt. Der Verlag hält die Schwärzungen für ungerechtfertigt.
Bei der Urteilsfindung werden die Richter auch die „Esra“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten müssen; darin hat es sich ausführlich zum Verhältnis von Kunstfreiheit (Art. 5 GG) und dem Recht auf Achtung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) geäußert. Das erstgenannte Grundrecht kann nur durch schwere Persönlichkeitsverletzungen eingeschränkt werden. Demnach wird es darauf ankommen, inwiefern die Schilderungen des Romans der Wahrheit entsprechen.

Ganz aus der Luft gegriffen scheint Kraemers Darstellung der Magda Schneider nicht zu sein: Der Spiegel berichtet, dass ihr Ehemann auch noch an anderen Fronten kämpft. Ein Verfahren gegen die Veröffentlichung des Sachbuchs „Romy und ihre Familie“ bei Droemer Knaur wurde eingestellt. Die Auseinandersetzung mit Alice Schwarzer wegen eines Interviews ist noch nicht beigelegt. Sowohl das Buch als auch Frau Schwarzer unterstellen Magda Schneider eine Nähe zum NS-Regime.

Hintergründe zum Fall bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 29.01.2009, https://tlmd.in/a/1133

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