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Kuhlen vs. Kulturrat: Mehr Commons oder mehr Urheberrecht?

Neue Legislaturperiode – neue Regelungen im Urheberrecht? Konkrete Entwürfe liegen zwar noch nicht vor, aber die Diskussion um Reformen ist mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP schon wieder voll im Gange. Darin wurde ein sog. Dritter Korb angekündigt; Internetsperren als Antwort auf Verstöße gegen Schutzrechte lehnt man zwar grundsätzlich ab, dennoch soll gerade die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verbessert werden. Damit zeigt sich der Kulturrat zufrieden: Er sieht seine zuvor aufgestellten „sieben kulturpolitischen Mindestanforderungen” überwiegend bestätigt. Für diese pauschale Zustimmung kassiert der Interessenverband nun Prügel von dem Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen. Der Professor der Universität Konstanz fordert in seinem offenen Brief eine differenzierte Debatte darüber, wo ein „Mehr” an Urheberrechtsschutz notwendig und in welchen Bereichen ein „Weniger” sinnvoll ist:

„Es kann doch wohl kaum, wie Sie fordern, um eine konsequentere Durchsetzung des Urheberrechts an sich gehen. Urheberrecht ist ja keine Naturkonstante, sondern etwas, was laufend im gesellschaftlichen Diskurs und hoffentlich Konsens bestimmt werden muss. […] Gerade Ihnen dürfte doch klar sein, dass die stereotype Berufung auf das geistige Eigentum weniger im Interesse der Kreativen, schon gar nicht im Interesse ihrer materiellen Sicherung ist, sondern allzu gerne von der Verwertungswirtschaft aufgegriffen wird. […] Schutz muss vor allem garantiert sein für das, was das Urheberrecht die Persönlichkeitsrechte nennt (Recht auf Nennung des Urhebers; Recht, entscheiden zu können, wann und wie veröffentlicht werden soll; und der Schutz vor Entstellung des Werks). Das reichte in Bildung und Wissenschaft im Prinzip völlig aus.”

Zum offenen Brief von Prof. Kuhlen.

Der Koalitionsvertrag als PDF.

, Telemedicus v. 28.10.2009, https://tlmd.in/a/1543

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