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Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“

Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:

Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (…) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.

„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG.
Vergangenen Monat hatten sich GEMA und BITKOM auf einen Tarif für kostenpflichtige Streaming Angebote geeinigt. Es folgte ein Tarif für rein werbefinanzierte Angebote wie „Grooveshark”. Dieser beinhaltet eine Pauschalvergütung von 10,25 % der erzielten Einnahmen; außerdem eine abgestufte Mindestvergütung: 0,6 Cent/Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, 0,31 Cent/Stream für Dienste mittlerer und 0,025 Cent/Stream für Dienste niedriger Interaktivität. Das ist Grooveshark als Dienst mit hoher Interaktivität wohl zu viel.

Hierzu die GEMA:

Grooveshark [weigert sich] grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten. Mit der GEMA hat Grooveshark bislang auch noch in keiner Form Kontakt aufgenommen. Anlass der Schließung des Dienstes in Deutschland ist damit nicht, wie durch den Infotext auf der Website von Grooveshark fälschlicher Weise suggeriert wird, eine Uneinigkeit über die Vergütungshöhe, sondern die generelle Tatsache, dass Grooveshark Urheber und andere Rechteinhaber an seinen Umsätzen beteiligen muss.

Die Betreiber von „Grooveshark“ empfehlen als Alternative nun „simfy”, einen deutschen Streaming Anbieter. Hierüber hatten sich „Grooveshark” und „simfy” geeinigt. Allerdings nicht über die aufgeführte Mitteilung auf der „Grooveshark“ Website. Der Geschäftsführer von simfy hierzu gegenüber heise online:

Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Aussage und der Aufforderung, bei der GEMA vorzusprechen ( … ) BITKOM und GEMA haben in den letzten Jahren viel dafür geleistet, dass endlich ein offiziell gültiger und akzeptabler Tarif für Flatrate-Angebote veröffentlicht worden ist.

Chip.de hat bereits eine Anleitung herausgegeben, wie man „Grooveshark” über proxy-Server nutzt. Ob das mit dem Urheberrecht vereinbar ist, ist fraglich.

Zur Pressemitteilung der GEMA zum Tarif für kostenpflichtige Streaming-Angebote.
Zur Pressemitteilung der GEMA zum Tarif für werbefinanzierte Streaming-Angebote.
Zur Stellungnahme der GEMA zur Grooveshark-Abschaltung.

, Telemedicus v. 20.01.2012, https://tlmd.in/a/2163

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