Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich der aktuellsten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2011 angenommen. Die Auswertung durch den Arbeitskreis erfolgte vor allem im Lichte der anhaltenden und kontrovers geführten Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Die Auswertung des AK Vorratsdatenspeicherung hebt hervor, dass die Aufklärungsquote für Internetdelikte laut der Polizeilichen Kriminalstatistik bei 65% liegt. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Aufklärungsquote (54,3%) erscheint dieser Wert recht imposant. Darüber hinaus zeigt die Erhebung des Bundeskriminalamtes, dass nur jede 25. Straftat über das Internet begangen wird (3,7%).
Nach diesen Ergebnissen äußert sich Ute Elisabeth Gabelmann in der Mitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung dahingehend, dass für eine – wie auch immer geartete – Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kein Anlass besteht.
Das Internet ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit sicherer als die Straße (…) Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zwar leicht zurück gegangen. Dies entspricht aber einem langfristigen Trend (2007: 82,9%, 2008: 79,8%, 2009: 75,7% – jeweils ohne Bayern -, 2010: 71%, 2011: 65% – jeweils mit Bayern) und ist nicht nachweisbar auf das Ende der Totalspeicherung von Internet-Protokolladressen zurückzuführen. Die 2008-2010 praktizierte verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten hat in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt (…).
Die sinkende Aufklärungsquote ist nicht in Zusammenhang einer fehlenden Vorratsdatenspeicherung zu sehen. Die Quote nahm auch schon zwischen 2008 und 2010 ab; in diesem Zeitraum war das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Unter Zugrundelegung der Statistik ist die Aussage nachvollziehbar.
Im Ergebnis fordert Kai-Uwe Steffens – Initiator der Petition gegen eine Vorratsdatenspeicherung – Konsequenzen auf politischer Ebene:
In Anbetracht dieser Zahlen muss die Bundesjustizministerin endlich ihr Vorhaben aufgeben, jede Internetverbindung in Deutschland verdachtslos protokollieren zu lassen (‚Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung‘). Der Schutz der 50 Mio. Internetnutzer in Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch Vorratsdatenspeicherung darf nicht ‚aufgrund parlamentarischer Zwänge‘ verhandelbar werden.
Am 15. Oktober wird sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Beratung mit der Sache befassen und in diesem Rahmen Kai-Uwe Steffens anhören. Ob der Ausschuss in Anbetracht der Kriminalstatistik zu den selben Schlussfolgerungen wie der AK Vorratsdatenspeicherung kommen wird bleibt abzuwarten. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird dem Sitzungstermin sicherlich ihre Aufmerksamkeit schenken.
Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes erfasst nur solche Delikte, welche zur Anzeige gebracht wurden. Darüber hinaus ist die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik begrenzt. Ausführungen zu Bedeutung, Inhalt und Aussagekraft finden sich beim Bundesinnenministerium.
Zur Mitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung.
Diskussion im Anschluss an das Urteil des BVerfG von März 2010 bei Wikipedia.
Hinweise des Bundesinnenministeriums zur Kriminalstatistik.