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Kostenfreie Schufa-Auskunft

Die Schufa kennzeichnet die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft. Hierauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften. Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten. Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wird der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt:

Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie ist erst über mehrere „Klicks“ unter dem Button „Auskünfte“ oder „Produkte“ zu finden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beim Abschluss eines Handyvertrages oder Kreditvertragsverhandlungen beispielweise wirken bei der Schufa falsch eingetragene Daten schnell zu Lasten des Bürgers.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen.
Anleitung zur kostenlosen Schufa-Auskunft.

, Telemedicus v. 07.09.2012, https://tlmd.in/a/2416

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