Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – am 1. August 2012 tritt es endgültig in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat zeitgleich mit einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen. Die so genannte „Buttonlösung” geht auf die europäische Verbraucherrechterichtlinie zurück – Deutschland hat sie gute anderthalb Jahre vor Fristablauf umgesetzt. Hierzu Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner:
„Mit der zeitlich vorgezogenen Umsetzung der Button-Lösung setzen wir ein starkes Signal für mehr Verbraucherschutz im Internet. Mit den neuen Regelungen wird den illegalen Auswüchsen im Internet effektiv ein Riegel vorgeschoben.“
Ein Button muss in Zukunft ausdrücklich auf die Kosten hinweisen, wenn man im Internet einkauft. Verstößt ein Verkäufer dagegen, kommt kein Vertrag zustande. Genau das kann sich aber nachteilig auswirken, meinen Kritiker.
Kritische Betrachtung der Button-Lösung auf Telemedicus.
Die Änderungen im Bundesgesetzblatt.