Bundejustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat vorgeschlagen, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA umzusetzen, ohne Regelungen zum Urheberrecht zu treffen. Gleichzeitig soll das Urheberrecht generell auf den Prüfstand gestellt werden.
Gegenüber dem Spiegel sagte sie:
„Wenn wir das Urheberrecht bei Acta ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in dem wir uns einigen können“
Grund für den Vorschlag sind die anhaltenden europaweiten Proteste gegen Acta. Diese hatten auch schon dazu geführt, dass Deutschland das umstrittene internationale Handelsabkommen im Februar 2012 vorerst nicht unterzeichnet hatte.
Nun darf man sich natürlich fragen, was genau von ACTA ohne Urheberrecht noch übrig bleibt. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte jedenfalls an, nach der parlamentarischen Sommerpause einen generellen Entwurf zur Reform des Urheberrechts vorzulegen.
„Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten für Rechteinhaber erleichtern, an die Mailadressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“
Gleichzeitig räumte sie allerdings ein:
„Wir müssen ehrlich gestehen, dass wir noch nicht die richtigen Instrumente gefunden haben, um das Urheberrecht im Netz überzeugend und umfassend zu schützen.“
Man darf also gespannt sein.
Bericht bei Spiegel Online.
Themenseite zu ACTA bei Telemedicus.