Deutschland sucht den Superstar – eine unendliche Geschichte. Nachdem die letzten drei „Superstars“ mehr oder weniger zügig in der Versenkung verschwunden sind, läuft seit einigen Wochen die neueste Staffel des RTL-Erfolgsformats. Jetzt allerdings ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf die Sendung aufmerksam geworden.
Kannten die Juroren in den letzten Staffeln wenigstens an guten Tagen noch ein Fünkchen Anstand bei der „fachlichen Bewertung“ der vorwiegend jugendlichen Bewerber, ist mittlerweile keiner der Hobby-Sänger mehr vor den Verbalinjurien der Experten sicher: Es wird verhöhnt, es wird verspottet, es wird gepöbelt, selbst die vereinzelt auftauchenden begabten Kandidaten können sich diesbezüglich nicht in Sicherheit wähnen. Erfreulich ist das für die Betreffenden zwar nicht, mittlerweile aber muss jeder wissen, worauf er sich bei einem Superstar-Casting einlässt.
Soweit also kein Problem, wäre da nicht die Zuschauergruppe der Kinder und Jugendlichen, die dieses Format zur besten Sendezeit präsentiert bekommt:
Der Jugendschutz und der Schutz der Menschenwürde sind in Deutschland Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Die Komission für Jugendmedienschutz nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) u.a. die Aufsicht über Rundfunk wahr und wirft RTL nun vor, zur sozialethischen Desorientierung der jugendlichen Zuschauer beizutragen. RTL inszeniere die verbalen Ausfälle von Bohlen & Co. offenbar bewusst, Kindern und Jugendlichen werde dadurch der Eindruck vermittelt, dass asoziales Verhalten cool und erfolgsversprechend sei.
Künftig soll daher jede Folge der Show auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Augenschein genommen werden.
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