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Kommentar: Schaar ein „Verräter“?

Peter Schaar war auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen und hat dort für einen „Quick Freeze Plus” geworben. Diese Idee propagiert er schon länger, auf dem Aufmerksamkeits-Radar der Netzpolitik-Szene tauchte die Neuigkeit allerdings erst jetzt auf. Seit dem liest man beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in den Kommentarspalten der Blogs, den Diskussionsforen, harsche Kritik: „Umgefallen”, sei Schaar, gar „ein Verräter”.

Was meint Schaar eigentlich?
Schon vor einigen Monaten erklärte Schaar, was er sich unter „Quick Freeze Plus” vorstellt. Zunächst beschreibt er den Ablauf des normalen „Quick Freeze”-Verfahrens. Dann erklärt er, was er mit „Quick Freeze Plus” meint:

Gegen Quick Freeze wird eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet werden, die eingefroren werden könnten. Dieses Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Insofern halte ich es für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten eingeführt und das Quick Freeze-Verfahren auf diese Weise als zugleich effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisiert werden sollte.

Ich frage mich schon, was daran ein Verrat sein soll. Allein schon der Ausdruck „Verrat” stört mich: Wem ist denn Schaar verpflichtet? Anderen Datenschützern? Politischen Meinungen oder Parteien? Natürlich nicht. Der Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, soweit dieser überhaupt politische Konnotationen hat, definiert in § 26 BDSG. Dort steht nichts davon, dass ein Bundesdatenschutzbeauftragter immer und um jeden Preis für den Datenschutz kämpfen muss. Vielmehr ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Berater und Kontrolleur der Bundesbehörden, und er darf dabei durchaus pragmatische Ansätze wählen. Wer Schaar nun „Verrat” vorwirft, der hat von vornherein falsch verstanden, welchen Auftrag ein Bundesdatenschutzbeauftragter hat und wem seine Loyalität gilt.

Davon abgesehen: Ich halte die Idee von „Quick Freeze Plus” für gut vertretbar. Letztlich ist das doch nichts anderes als die konsequente Umsetzung des Quick Freeze-Gedankens: Wer Daten im Bedarfsfall schnell „einfrieren” will, der setzt gedanklich voraus, dass solche Daten überhaupt existieren. Wenn die Daten schon längst gelöscht sind – was bei Flatrate-Verträgen bei einer konsequenten Anwendung von § 96 Abs. 2 TKG ganz üblicherweise der Fall sein wird – bringt „Quick Freeze” nichts.

Insofern müssen sich diejenigen, die „Quick Freeze” erst als sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung präsentiert haben, die nun aber offenbaren, dass ihren Wünschen nach ein Quick Freeze-Verfahren quasi nutzlos wäre, Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen. Wer Quick Freeze als sinnvolles, den allseitigen Interessen dienendes Verfahren präsentiert, der muss anerkennen, dass es dafür Daten braucht. Und die müssen gespeichert worden sein.

Sicher, man kann natürlich argumentieren, dass die Sicherheitsbehörden eben mit dem auskommen müssen, was ihnen bei konsequenter Datensparsamkeit übrig bleibt. Das sind, wenn überhaupt, wenige Tage angesammelter Verbindungsdaten – und das ist sehr wenig. So schnell arbeiten Ermittlungsbehörden nicht, und erst Recht nicht die Opfer von Straftaten, die häufig erst viel später bemerken, was eigentlich passiert ist.

Im Konflikt zwischen Freiheit und staatlichem Ordnungsanspruch, zwischen den Rechten derer, die sich frei bewegen wollen und derer, die staatlichen Schutz benötigen, muss sorgsam ausgeglichen werden. Hier kann es keine einfachen Lösungen geben, sondern nur sorgfältig austarierte Abwägungsergebnisse. Es muss klar sein, dass Schaar hier keine Extremposition vertritt. Das tun vielmehr viele unter denen, die ihn aktuell so scharf kritisieren.

Offener Brief des AK Vorratsdatenspeicherung.

„Relexe statt Politik?” Blogeintrag von Schaar zur Diskussion.

Bericht bei Heise Online.

Update, 18.11.2010, 09:00 Uhr:

Peter Schaar hat gestern Abend noch auf den offenen Brief des AK Vorratsdatenspeicherung geantwortet. Das zentrale Argument ist das Selbe wie hier: Er sei nicht „umgefallen”, sondern habe nur für eine konsequente Umsetzung von „Quick Freeze” geworben. Die Wortschöpfung „Quick Freeze Plus” hat er anscheinend aufgegeben.

Eine unmittelbare Umsetzung des puristischen Quick-Freeze Modells stößt in Deutschland aber auf erhebliche Probleme. Aufgrund der begrüßenswert restriktiven Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes werden bei den Telekommunikationsunternehmen in Deutschland Verkehrsdaten viel schneller gelöscht als bei US-Anbietern, die solche Daten teilweise über mehrere Jahre vorhalten. Insbesondere bei Internet-Zugangsanbietern werden Daten, die einem Flatratetarif unterfallen, in Deutschland grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Nutzung, spätestens aber nach wenigen Tagen gelöscht und stünden somit nicht mehr zum „Einfrieren“ zur Verfügung. Daher habe ich als Kompromisslösung vorgeschlagen, diese Daten für einen gewissen, kurzen Zeitraum von der Löschung auszunehmen.

Dies würde eben nicht die Einführung einer pauschalen zweiwöchigen Vorratsspeicherung aller anfallenden Daten bedeuten. Vielmehr sollte gezielt evaluiert werden, inwieweit durch die sehr begrenzte Pufferung von Daten schwere Straftaten – etwa angekündigte Amokläufe oder Entführungen – verhindert oder aufgeklärt werden können und welche Daten dafür im einzelnen benötigt werden. Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass es sich hierbei um eine absolut restriktive Auswahl handeln muss und dass darüber hinaus die Daten besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen müssen.

Zum Antwortschreiben von Schaar.

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 17.11.2010, https://tlmd.in/a/1897

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