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Köhler unterschreibt Zugangserschwerungsgesetz

Heute hat Bundespräsident Horst Köhler das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Damit kann es – nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – demnächst in Kraft treten. Laut einer Mitteilung des Staatsoberhauptes hätten „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Regelwerk bestanden. Das Gesetz war von der vorigen Regierung auf den Weg gebracht worden, um Konsumenten von Kinderpornografie im Internet Stopp-Schilder entgegenzusetzen. Kritiker hatten die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bezweifelt sowie den formellen Beschluss bemängelt.
Gesetz unterzeichnet, Zukunft ungewiss

Die Zukunft des Gesetzes ist jedoch ungewiss. Anträge der Fraktionen Linke und Grüne bezwecken ein Verbot beziehungsweise eine Aufhebung der so genannten Netzsperren. Auch die Bundesregierung hatte sich in einem Schreiben an das Bundespräsidialamt von dem ursprünglich aus den Reihen der Union intiierten Gesetzes distanziert. Darin hieß es, man werde Zugangssperren auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes bis zum Inkrafttreten eines Löschgesetzes nicht vornehmen. Die FDP hatte sich stets gegen die Netzsperren ausgesprochen. Auch die SPD hatte bereits eine Aufhebung des von ihr ursprünglich mitgetragenen Gesetzes gefordert.

Bislang ist allerdings vollkommen ungeklärt, wie ein Gesetz von der Anwendung ausgenommen werden soll, dass bereits in Kraft getreten ist. Die Juristen im Bundespräsidialamt scheinen zudem auf einer Anwendung des Gesetzes geradezu zu bestehen. So heißt es in der Mitteilung:

Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Die Koalition hatte demgegenüber angekündigt, das Gesetz so lange nicht anzuwenden, wie das neue Löschgesetz nicht in Kraft getreten ist. Dieses zweite Gesetz gegen Kinderpornografie wiederum soll nach Angaben der FDP keine Befugnisse mit sich bringen. Es soll lediglich klarstellen, dass Behörden wie das BKA ausländische Provider direkt anschreiben dürfen, wenn von ihnen Kinderpornografie angeboten wird – das ist völkerrechtlich bislang umstritten.

Pressemitteilung des Bundespräsidenten.

, Telemedicus v. 17.02.2010, https://tlmd.in/a/1653

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