Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll nun kommen. Das besagt ein Papier des Koalitionsausschusses vom gestrigen Sonntag:
„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“
Mit dem Leistungsschutzrecht – es erntet harsche Kritik – sollen also Kurzausschnitte von Artikeln aus der Online-Presse, sogenannte Snippets, vergütungspflichtig werden. Google News ist das Paradebeispiel der zukünftig Vergütungspflichtigen, denn das Angebot basiert gerade auf diesen Snippets: User erhalten dort Ausschnitte aktueller Nachrichten aus dem Netz angezeigt. Ob eine Plattform vergütungspflichtig ist oder nicht, soll davon abhängen, ob sie gewerblich betrieben wird. Kritiker bemängeln, dass gerade dieses Merkmal erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen wird: Private Blogs sollen zwar nicht betroffen sein. Ob jedoch Donate-Buttons und Anzeigen zur Selbstfinanzierung die Grenze zur Gewerblichkeit überschreiten, ist unklar. Wie der konkrete Gesetzesentwurf ausgestaltet wird, bleibt also spannend.
Heise-Meldung zum Beschluss.
Gastbeitrag von Google-Justitiar Arnd Haller zum Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
Pro und Contra bei IGEL – „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“.