Eine verbraucherschutzrechtliche Überprüfung der Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet lässt die entsprechenden Anbieter in keinem guten Licht erscheinen. Zwei Drittel der kontrollierten Seiten enthielten demnach Anhaltspunkte für Rechtsverstöße. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, z.B. Klingeltöne, Logos oder Spiele.
Bei der Überprüfung handelte sich um eine gemeinsame Aktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und seiner europäischen Partnerbehörden. Mit dabei waren aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Wettbewerbszentrale. Die Verbände hätten die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt: Von versteckten Kosten, unauffindbaren oder fremdsprachigen Vertragsbedingungen und verschleierten Kontaktdaten ist die Rede. Sollten die jetzigen Schritte nicht ausreichen um die Verstöße abzustellen, werde man ggf. auch vor Gericht ziehen.