So vieles Unmögliche wird möglich, im virtuellen zweiten Leben. Was in der Realität nicht machbar ist, kann hier ausgelebt werden – und dabei wird nicht selten die dunkle Seite des Menschen offenbar.
Ein Problem stellt Kinderpornographie dar: In Netzwelten wie Second Life werden Kinder-Avatare (so heißen die virtuellen Menschen) „vergewaltigt“. Jedermann kann zusehen. Bei den Kinder-Avataren handelt es sich jedoch nicht um echte Kinder. Hinter ihnen stehen in Wirklichkeit Erwachsene, die das Geschehen vermutlich bewusst mitsteuern. Gespielte Vergewaltigungen also.
Fallen solche fiktiven Darstellungen unter das Verbot von Kinderpornographie? Diese Frage versucht Hendrik Wieduwilt bei „RechtReal“ zu beantworten:
Die möglichen sexuellen Interaktionen von Second Life-Avataren decken ein weites Feld von Spielarten ab, so dass das Vorliegen von Pornografie an dieser Stelle ohne stilblütenreiches Subsumieren angenommen werden darf. […]
Das Problem liegt woanders: „Kinder“ sind Personen unter 14 Jahren, wie sich aus dem Verweis auf § 176 StGB ergibt. Personen [und vor allem Kinder] sind jedoch nicht beteiligt.
Auslöser seines Artikels ist ein Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“. Darin wurde die in den Ersatzwelten herrschende Kinderpornographie weitflächig publik gemacht.
„Kinderporno ohne Opfer oder strafbares Spiel?“ von Hendrik Wieduwilt.