Telemedicus

, von

KG Berlin: Street-View grundsätzlich zulässig

Google Street View ist grundsätzlich zulässig – ist ein Haus von offener Straße einsehbar, dürfen davon Aufnahmen angefertigt werden. Das hat das KG Berlin (10 W 127/10) bereits im Oktober letzten Jahres in aller Kürze entschieden:

„Die Antragstellerin geht zutreffend davon aus, dass Aufnahmen eines Hauses von offener Straße als nicht zu beanstanden sind. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.”

Der Beschluss des KG Berlin im Volltext.

Kurzbericht auf internet-law.de

(via Openjur)

, Telemedicus v. 16.03.2011, https://tlmd.in/a/1969

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory