Vor acht Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht die automatische Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein für rechtswidrig (Telemedicus berichtete). Was hat sich seitdem getan? Hier ein Überblick über die Entwicklung in den Bundesländern.
Baden-Württemberg: Der Landtag beschloss am 05.11.2008 die erstmalige Einführung der automatischen Kennzeichenerfassung. Der neue, sehr ausführliche § 22a PolG B-W versucht, die BVerfG-Rechtsprechung zu berücksichtigen und übernimmt auch einige Formulierungen, z.B. die sog. "Trefferfälle" (§22a Abs. 4 PolG B-W). Zur Landtagsdrucksache [PDF] – Zum Plenarprotokoll v. 05.11.2008 (am 10.11. noch nicht online).
Bayern: Gegen Maßnahmen aufgrund der Regelung des Art. 33 Abs. 2 PAG i.V.m. Art. 13 Abs. 1 PAG ist eine Klage [PDF] beim VG Regensburg anhängig.
Berlin: keine Regelungen geplant.
Brandenburg: Weiterhin gilt § 36a BbgPolG – Änderungen der Rechtslage sind nicht ersichtlich.
Bremen: Die Vorschrift zur Kennzeichenerfassung (§ 29 Abs. 6 BremPolG) wurde zwischenzeitlich gestrichen (Art. 1 G. v. 08.07.2008, GBl S. 229 – zum Gesetzgebungsvorgang).
Hamburg: Der nach § 8 Abs. 6 HbgPolDVG mögliche Einsatz wurde nach der BVerfG-Entscheidung ausgesetzt.
Hessen: Das BVerfG erklärte die hessische Regelung im März für verfassungswidrig und nichtig. Im Mai legte die FDP-Fraktion einen neuen Gesetzentwurf [PDF] zu § 14 Abs. 5 HSOG. Im September kündigte der hessische Innenminister eine noch weitergehende Neuregelung an. Ob es dazu kommt, ist derzeit aber ungewiss, da in Hessen wahrscheinlich im Januar 2009 ein neuer Landtag gewählt wird. Sollte eine große Koalition aus CDU und SPD zustande kommen, wird mit einer Neueinführung gerechnet.
Mecklenburg-Vorpommern: Weiterhin gilt § 43a SOG M-V. Es sind keine Änderungspläne ersichtlich.
Niedersachsen: Gegen § 32 Abs. 5, § 45 Abs. 1 NdsSOG ist eine Verfassungsbeschwerde [PDF] vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
NRW: Derzeit gibt es keine Regelung, es sind auch keine Einführungspläne ersichtlich.
Rheinland-Pfalz: Nach der BVerfG-Entscheidung wurde angekündigt, die zweimonatige Speicherfrist des § 27 Abs. 6 S. 2 POG zu verkürzen, bislang ist dies aber nicht geschehen.
Saarland: Die bestehende Regelung sollte nach Plänen der Regierung "im Detail" geprüft werden, blieb aber bislang unverändert.
Sachsen: Die Landesregierung will an der Einführung einer Kennzeichenerfassung weiterhin festhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt allerdings noch nicht vor.
Sachsen-Anhalt: Keine Einführungspläne ersichtlich.
Schleswig-Holstein: Das BVerfG hat die Regelungen zur Kennzeichenerfassung für verfassungswidrig erklärt – sie sind also nichtig. Den Versuch einer Neuregelung hat die Landesregierung abgelehnt: "Das Urteil ist uns Mahnung und Auftrag zugleich".
Thüringen: Eine Regelung zur Kennzeichenerfassung wurde erstmals nach dem BVerfG-Urteil beschlossen und gilt seit dem 16.07.2008 (§§ 33 Abs. 6 u. 7, 43 Abs. 2 ThürPAG).