Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass Drucker weiterhin von der Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaften befreit bleiben.
Die VG Wort hatte von den großen Druckerherstellern die Zahlung einer Urheberrechtsabgabe gefordert, wie sie schon die Hersteller von CD-Brennern und anderen Kopiergeräten zahlen müssen. Drucker seien geeignet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen und somit abgabepflichtig, argumentierte die Verwertungsgesellschaft.
Die Druckerhersteller hielten dagegen, dass Drucker im Wesentlichen ein Ausgabegerät für Computer seien, um selbstverfasste Texte auf Papier zu bringen.
Rechtsanwalt Markus Wirtz erklärt:
Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden.
Erst wenige Tage zuvor hatten Gerätehersteller mit der Aktion „Teuerland“ gegen geplante Erhöhungen der Abgaben für Kopiergeräte protestiert. An der Aktion hatten sich auch Druckerhersteller beteiligt.
Pressemitteilung TaylorWessing.
Update:
Das Urteil im Volltext bei MIuR