„Beck Texte“, „Beck Plus“ und „Beck Online“. All diese Begriffe sind als Wortmarken für den Verlag C. H. Beck registriert. Sogar das nette Konstrukt „Beck’sche“ hat es ins Markenregister geschafft. Nur das „beck-blog“ wollte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zulassen.
Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.
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