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Keine Einigung beim ZDF-Staatsvertrag – Neuer JMStV

Am heutigen Donnerstag haben sich die Ministerpräsidenten der Länder zur Ministerpräsidentenkonferenz in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Berlin getroffen. Auf der Tagesordnung standen insbesondere auch rundfunkrechtliche Themen, wie z. B. die Neufassung des ZDF-Staatsvertrags und die des Jugendmedienschutzstaatsvertrags.
Keine Einigung bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags

Nach Aussage der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz konnten sich die Ministerpräsidenten dabei heute nicht auf eine Novellierung des ZDF-Staatsvertrags einigen. Die unionsgeführten Länder hätten sich gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgesprochen, heißt es aus Kreisen der Staatskanzlei. Somit bleibt der umstrittene politische Einfluss auf den ZDF-Verwaltungsrat, der insbesondere in Zusammenhang mit der Causa Brender in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden war, vorerst bestehen.

Rheinland-Pfalz plant Normenkontrolle

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat als Reaktion auf die Blockade heute angekündigt, ein eigenes Normenkontrollverfahren gegen den ZDF-Staatsvertrag anzustrengen. Einen solchen Schritt hatte Beck im Vorfeld bereits als ultima ratio angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht wird sich demnach bald auch mit einem Verfahren des Landes Rheinland-Pfalz beschäftigen müssen. Dabei sollen insbesondere die Regeln zur Besetzung der Aufsitsgremien des ZDF überprüft werden. Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN plant zusammen mit der LINKEN, ebenfalls einen darauf gerichteten Normenkontrollantrag in Karlsruhe vorzulegen.

Weitere Beratungen zur Reform des JMStV

Auf der Tagesordnung der Länderchefs standen heute auch weitere Beratungen zur Reform des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Hier einigte man sich auf eine Neufassung des Staatsvertrags unter Berücksichtigung einiger Änderungsvorschläge aus Kreisen der Internetwirtschaft und von Nutzerverbänden. Dabei betonte die Rundfunkkommission der Länder in einer Pressemitteilung nochmals, dass es sich beim JMStV keinesfalls um die Fortschreibung des Zugangserschwerungsgesetzes auf Länderebene handele:

Vorgesehen sei eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden könne. „Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen. Denn auch sie stehen in der Verantwortung“, betonte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident. Deshalb sei es Unsinn den Vorwurf der „Netzzensur“ zu erheben. Denn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setze im Gegensatz zum „Zugangserschwerungsgesetz“ des Bundes nicht auf eine netzseitige Sperrinfrastruktur durch Zugangsprovider sondern auf nutzerautonome Programme.

Im Rahmen des neuen JMStV sollen insbesondere neue Kennzeichnungsregeln für jugendgefährdende Netzinhalte festgelegt werden.

Der 14. RÄStV soll im Juni unterzeichnet werden

Im Juni wollen die Ministerpräsidenten auf ihrer turnusmäßigen Sitzung den 14. RÄStV verabschieden. Mit diesem Vertragswerk wird dann voraussichtlich auch der JMStV wie geplant geändert werden. Ob die Länder sich bis dahin auch abschließend zur Reform der Rundfunkgebührenerhebung einigen können, scheint noch offen. Ursprünglich war erwartet worden, dass die Länderchefs dazu schon auf der heutigen Sitzung eine Einigung erzielen würden. Jedoch wurde das Thema wieder von der Tagesordnung gestrichen. Weitere Inhalte des 14. RÄStV werden voraussichtlich kleinere redaktionelle Korrekturen am Rundfunkstaatsvertrag sein. Mit einem Inkrafttreten ist dann zum 01. Januar 2011 zu rechnen.

Die Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum JMStV.

Die Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum ZDF-Staatsvertrag.

, Telemedicus v. 25.03.2010, https://tlmd.in/a/1684

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