Im Streit um die Amateurfußball-Plattform „Hartplatzhelden“ wird es wahrscheinlich auch zu einem Urteil in zweiter Instanz kommen. Die bislang laufenden Verhandlungen um einen Vergleich sind nach Angaben von Hartplatzhelden sowie Informationen von Heise online nun gescheitert.
Das Landgericht Stuttgart hatte im Mai 2008 entschieden, dass dem Veranstalter von Amateurfußballspielen – nämlich dem Verband – die alleinigen Verwertungsrechte an den Spielen zustehen. Während der Berufungsverhandlung hatte das Oberlandesgericht hingegen einen Vergleich angeregt. Dazu wird es nun wohl nicht kommen.
Bei Hartplatzhelden heißt es:
„Dem WFV [Württembergischen Fußballverband] geht es nicht um eine gütliche Einigung, er strebt eine Grundsatzentscheidung gegen uns an, um die alleinigen Vermarktungsrechte an jedem Amateurfußballspiel zu besitzen. Im Sinne des OLG haben wir eine Einigung angestrebt, leider hat sich der WFV dazu entschieden, diesen vom Gericht vorgeschlagenen Weg nicht mitzugehen. Am 19. März geht es also in die nächste Runde.“
Auch Heise online bestätigt, dass der Fußballverband anscheinend eine endgültige gerichtliche Klärung anstrebt, denn man habe jetzt erst „das Ausmaß der Verwertungsmöglichkeiten“ bemerkt.
Was für Hartplatzhelden in jeglicher Hinsicht wohl eher belastend ist, könnte für die Rechtswissenschaft ein Glücksfall sein. Denn die Rechtsfragen rund um Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen sind nicht abschließend geklärt. Insbesondere im Amateurbereich stellen sich einige sehr spannende Fragen, die nun vielleicht vom OLG Stuttgart beantwortet werden.
Die Dokumentation des Streits bei Hartplatzhelden.