Der für diesen Mittwoch anberaumte Verhandlungstermin gegen den Schriftsteller Maxim Biller vor dem Münchner Landgericht I wurde verschoben. Grund hierfür ist, dass eine wahrscheinlich streiterhebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von den Prozessbeteiligten abgewartet werden soll. Offenbar rechnet man mit dem Urteil des Karlsruher Gerichts innerhalb der nächsten drei Monate: Als neuer Verhandlungstermin wurde der 5. Dezember angesetzt.
In dem bereits 4 Jahre andauernden Streit klagten die Ex-Freundin des Autors und deren Mutter wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie erkannten sich in den Figuren von Billers Roman „Esra“ wieder und fühlen sich bloßgestellt. So ist zum Beispiel die weibliche Protagonistin des Romans Esra wie Billers Ex-Freundin eine Schauspielerin und Bundesfilmpreisträgerin. Die Klage vor dem Landgericht ist gegen den Autor sowie den herausgebenden Verlag „Kiepenheuer&Witsch“ auf einen Schadensersatz in Höhe von 100.000€ gerichtet.
2003 hatten die Klägerinnen bereits eine einstweilige Verfügung erreicht, woraufhin die Veröffentlichung des Romans verboten wurde. Auch gegen die daraufhin erschienenen geschwärzten und inhaltlich geänderten Versionen des Romans wurde mit Erfolg Unterlassungsklage erhoben – zunächst vor dem OLG München, dann vor dem BGH. Gegen diese Entscheidung legte der Verlag im Sinne der Kunstfreiheit Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.