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Kein 3. Korb, sondern höchstens Körbchen

Aus dem Bundesjustizministerium ist während der laufenden Legislaturperiode kein Referentenentwurf zum 3. Korb im Urheberrecht mehr zu erwarten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellte dazu am Mittwoch auf dem Zukunftsforum Urheberrecht klar: Es wird nicht den einen 3. Korb geben, der alles im Hinblick auf digitale Nutzung regeln kann.

Das Statement der Ministerin überrascht nicht. Das Bundesjustizministerium tat sich auch im Vorfeld zur Veranstaltung schwer, Stellung zu einem möglichen 3. Korb zu beziehen – auch unseren Anfragen gegenüber. Im Deutschlandfunk ergänzte Leutheusser-Schnarrenberger gestern:

„Es geht nie um einen großen Wurf und es ging auch nie um einen großen Wurf im Urheberrecht (…), sondern es ging immer um diese vielen Einzelpunkte und da werden wir einige, weil wir jetzt so weit sind, auch in einem Gesetzentwurf vorschlagen.”

Gesetzespäckchen statt Gesetzespaket

Damit steht fest: Das lange erwartete Reformpaket wird nicht als Paket kommen, sondern höchstens päckchenweise. Einzelne Vorhaben nannte die Ministerin allerdings: Das Wahrnehmungsrecht sei zu reformieren, um Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und der Industrie zu beschleunigen. Außerdem sei ein Gesetzentwurf gegen das „überzogene Abmahnwesen” in Planung. Auch die technologieneutrale Kabelweitersendung wolle man schaffen. Was eine gesetzliche Regelung zu verwaisten Werken betrifft, sei Europa dem BMJ-Referentenentwurf zuvorgekommen.

Forderungen nach einem Fair-Use-Prinzip entgegnete die Ministerin, dieses sei im Hinblick auf den europäischen Rechtsrahmen nicht machbar. Man könne nicht „alle Schranken auf Null” setzen, um von vorne zu beginnen – auch wenn sie nicht grundsätzlich von einer „ergänzenden Fair-Use-Regel” abgeneigt ist.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte im Jahr 2010 in der „Berliner Rede zum Urheberrecht” den 3. Korb als Reformpaket angekündigt:

„In einem transparenten Verfahren werden wir die Grundlagen für das nächste Gesetzgebungsverfahren, den 3. Korb, erarbeiten.”

Daraus wird nun offenbar nichts.

Rapid Release Urheberrecht?

Man kennt diese Vorgehensweise aus der Software-Entwicklung: Statt mit großen Updates wird Software mit kleinen Patches verbessert. „Rapid Release” nennt man diese Strategie, die dafür sorgen soll, dass Verbesserungen schneller beim Endnutzer ankommen – lieber viele kleine schnelle Änderungen, als wenige große, die ewig auf sich warten lassen.

Ob das auch beim Urheberrecht funktioniert, wird sich erst noch zeigen müssen. Kleine Änderungen sind jedenfalls ein realistischeres Ziel als eine große Urheberrechtsreform in absehbarer Zeit. Zu sehr ist das Urheberrecht von europa- und völkerrechtlichen Zwängen beherrscht. Zu groß sind auch die Machtkämpfe, die rund um das Urheberrecht durch die verschiedenen Beteiligten ausgefochten werden.

Und doch besteht die Gefahr, dass die großen Probleme des Urheberrechts dauerhaft unangetastet bleiben, wenn sich das Bundesjustizministerium nun von der Idee eines dritten Korbes verabschiedet. Auf dem Kabinettstisch lag bislang nur das Presse-Leistungsschutzrecht – und das hat mit Bildungs- und Allgemeininteressen herzlich wenig zu tun. Dabei wären gerade die wieder an der Reihe.

Mehr als ein paar kleine Schritte sind also nicht in Sicht. Viel Zeit ist auch nicht mehr: 2013 ist Bundestagswahl!

, Telemedicus v. 21.09.2012, https://tlmd.in/a/2423

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