1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …
1. Art. 15 der E-Commerce-RL verbietet es, Host-Provider zur Einrichtung eines Filtersystems zu verpflichten, das • alle auf dem Server durch seine Nutzer …
1. Ein Download-Hoster haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Kunden begangen werden. 2. Die Prüfungspflichten im Rahmen der …
1. Blogspot kann als Störer für rechtswidrige Blog-Artikel seiner Nutzer auf Unterlassung haften, wenn diese trotz des glaubhaften Hinweises eines …
1. Ein sog. „One-Click-Hoster“ haftet als Störer jedenfalls ab Kenntnis für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch seine …
Zwar dürfen dem Betreiber eines Internetportals grundsätzlich nur solche Prüfungspflichten auferlegt werden, die nicht das gesamte Geschäftsmodell …
1. Das Geschäftsmodell von Rapidshare umfasst nicht nur die Verbreitung rechtswidriger Inhalte. Im Grundsatz ist das Geschäftsmodell daher schutzwürdig …
1. Ein Sharehoster erfüllt seine Prüfungspflichten im Rahmen der Störerhaftung, wenn er urheberrechtsverletzende Dateien umgehend nach Bekanntwerden der …
1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsverletzende Videos, die auf der Plattform durch Nutzer eingestellt werden. 2. Youtube ist nicht nur …
1. Bestreitet ein Download-Hoster mit Nichtwissen, ob eine beanstandete ZIP-Datei tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthielt bevor er sich …