1. Ein Webhoster haftet für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden erst ab Kenntnis als Störer. 2. Auch ab Kenntnis haftet der Webhoster nicht als Störer, wenn …
1. Als Host-Provider i.S.d. Art. 14 der E-Commerce-RL kann nicht privilegiert sein, wer, anstatt sich darauf zu beschränken, seinen Dienst mittels rein …
1. YouTube haftet bei Urheberrechtsverletzungen durch User als Störerin, nicht jedoch als Täterin. Dies gilt auch, wenn der Störer über erhebliche …
1. Ein Webhoster haftet ab Kenntnis auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Eine Verletzung von …
Entfernt ein Sharehoster eine rechtswidrig über seinen Dienst öffentlich zugänglich gemachte Datei über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als vier …
1. Ein Download-Hoster haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, die durch Dritte auf ihren Servern …
Im Rahmen der Versicherungsaufsicht kann die zuständige Behörde die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes eines beanstandeten …
1. Die von Nutzern der Webseite sevenload.de hochgeladenen Videoclips stellen keinen eigenen Inhalt des Seitenbetreibers i. S. von § 7 Abs. 1 TMG dar. 2. …
1. Rapidshare haftet nicht als Störer für urheberrechtlich geschützte Dateien, die durch seine Nutzer widerrechtlich auf den Servern des Unternehmens …
1. Rapidshare haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen, die mit Hilfe des Dienstes durch Dritte begangen werden. 2. …