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Urteil

OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Admin-C

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Der Admin-C einer Internetseite führt keine gesetzlich geregelte Funktion aus. Er ist vielmehr Ansprechpartner und Berechtigter gegenüber der DENIC. Sein …

OLG Koblenz: Zur Haftung des Admin-C

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1. Der Admin-C einer Domain haftet nicht bereits aufgrund seiner Bevollmächtigung als technischer Ansprechpartner als Störer für Namensrechtsverletzungen, …

LG Dresden: Keine Störerhaftung des Admin-C

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1. Der Admin-C haftet nicht als Störer für rechtswidrige Inhalte, die unter einer Domain hinterlegt sind. 2. Die Pflichten des Admin-C aus den …

BGH: Basler Haar-Kosmetik – Zur Haftung des Admin-C

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a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge …

LG Berlin: Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

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1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem …

OLG Stuttgart: Haftung des Admin-C

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1. Der Admin-C haftet als Störer für eine markenrechtsverletzende Domain. 2. Der Admin-C ist als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und …

LG Bonn: Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

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1. Der Admin-C haftet neben dem Domaininhaber für rechtswidrige Inhalte als Störer. 2. Der Admin-C hat zumindest die Möglichkeit, sich durch vertragliche …

OLG Koblenz: Keine Haftung des Admin-C – Vallendar.de

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Der Admin-C ist lediglich die vom Domain-Inhaber bevollmächtigte natürliche Person, die berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden …

KG Berlin: Keine Haftung des Admin-C

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Der Admin-C einer Domain hat aus seiner Funktion als administrativer Ansprechpartner gegenüber der DENIC keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von …

OLG Hamburg: Keine Störerhaftung des Admin-C

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Die Position des Admin-C ist keine gesetzliche oder behördliche Vorgabe, sondern lediglich eine Vertragsbedingung der DENIC. Eine generelle Verantwortlichkeit …

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