1. Multifunktionsgeräte, die sowohl über eine Druck- als auch über eine Scannfunktion verfügen, stellen abgabepflichtige Geräte i.S.d. § 54 a UrhG a. F. …
1. Zur Vereinbarkeit des in § 87 Abs. 4 UrhG vorgesehenen Ausschlusses der Sendeunternehmen von den Einnahmen aus der Geräte- und Speichermedienabgabe nach …
Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen. BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes …
Der PC gehört nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. BUNDESGERICHTSHOF Im Namen des Volkes Urteil …