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Kartellamt toleriert Arena/Premiere-Kooperation

Das Bundeskartellamt wird die Zusammenarbeit der Pay-TV Sender Premiere und Arena vorerst tolerieren. Das teilte die Behörde soeben in einer Pressemeldung mit. Die Kooperation wird bis zum 30. Juni 2009 befristet sein. Bei der Kooperation der beiden Sender geht es um die Sublizenzierung der Übertragungsrechte für die Fußballbundesliga durch Arena. Das Unternehmen hatte die Rechte 2005 erworben.

Die Vereinbarung sah ursprünglich eine Marktaufteilung zwsichen arena und Premiere vor: arena sollte in den Kabelgebieten Nordrhein-Westfalen und Hessen die Bundesligasendungen vermarkten, während Premiere die restlichen Sendegebiete übernehmen sollte. Im Gegenzug hätte Premiere die Bundesligasendungen produziert und eine Rücklizenz erteilt.

Die nun vom Bundeskartellamt genehmigte Regelung sieht vor, dass arena und Premiere zumindest in den Sendegebieten Nordrhein-Westfalen und Hessen im Wettbewerb zu einander agieren. Die restlichen Sendegebiete übernimmt Premiere. Grundsätzlich sieht das Kartellamt zwar in der Sublizenzierung eines solchen Exklusivrechtes eine Wettbewerbsbeschränkung, allerdings ist nicht auszuschließen, dass arena selbst die Produktion und Vermarktung der Bundesligarechte nicht allein hätte bewältigen können:

Die Sublizenzierung eines für den Pay-TV Markt bedeutsamen Exklusivrechtes – wie der Übertragungsrechte an der Fußball Bundesliga – an einen Wettbewerber kann grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass arena ohne die Kooperation die Bundesligarechte aufgrund der Verluste nicht weiter allein hätte vermarkten können. Eine Untersagung der Kooperation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Bedingungen – die neue Spielzeit beginnt am 10. August 2007 – zu einer Rückgabe der Lizenz an die Deutsche Fußball Liga (DFL) führen. Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit kommt nur Premiere in Frage. Die DFL hat bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme.

Kartellamtspräsident Heitzer sieht in dieser Regelung die einzige Möglichkeit, einen Wettbewerb zwischen den beiden Pay-TV-Anbietern zu erhalten.

Zur Pressemeldung des Bundeskartellamtes.

, Telemedicus v. 18.07.2007, https://tlmd.in/a/313

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