Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Das hat die FAZ am Montag berichtet.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben erst kürzlich die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW gekündigt. Damit sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt.
Jetzt schlägt der größte deutsche Netzbetreiber Kabel Deutschland zurück – fast 9 Millionen Haushalte sind dort angeschlossen. Laut der FAZ will er gegen die Kündigung klagen. Aus einem der Zeitung vorliegenden Gutachten ginge hervor, dass ARD und ZDF zur Einspeisung verpflichtet seien – daraus ergebe sich gleichzeitig ein Kontrahierungszwang für die Sender. Eine Kündigung der Verträge wäre daher unwirksam.
Grund sei die über den Rundfunkstaatsvertrag (§ 52b RStV) gesicherte „Must Carry Regel” – eigentlich ein Privileg der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hiernach sind die wesentlichen Programme und die Dritten geschützt, müssen also von Netzbetreiber eingespeist werden. Aus dem Privileg zieht Kabel Deutschland nun den Schluss, dass auch für diese Verbreitung ein Einspeiseentgelt gezahlt werden müsse. Die Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel, die das Gutachten angefertigt haben, haben dafür eine einfache Formel: „must carry = must pay“.
Eine Lösung des Streits ist bislang nicht in Sicht. Erste Gespräche soll es nach Angaben der FAZ lediglich zwischen Vertretern von Kabel Deutschland und der Intendantin des MDR, Karola Wille, gegeben haben.